Neuer Anlauf für NDP-Verbot : Stahlknecht will auf V-Leute verzichten
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht hält ein NPD-Verbot für unumgänglich, wenn der Partei Verbindungen zur mutmaßlich rechtsextremen Terrorzelle aus Zwickau nachgewiesen werden können. Im ZDF-"Morgenmagazin" sagte Stahlknecht, eine Demokratie könne nicht dulden, dass sich eine Partei zur Umsetzung ihrer politischen Ziele des Terrors bediene.
Am Mittwochabend war auf Stahlknechts Initiative eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammengetreten, die erstmals seit 2003 wieder über ein NPD-Verbotsverfahren beraten soll. Wie der Innenminister im ZDF sagte, stelle man sich die Frage, ob die bezahlten Informanten des Verfassungsschutzes in der NPD, die sogenannten V-Leute, abgeschaltet werden sollen.
Stahlknecht selbst sprach sich in diesem Zusammenhang für ein Ende des V-Leute-Systems in der NPD aus. Zwar werde es natürlich schwieriger, die Szene zu beobachten, sagte er im "Morgenmagazin". Auf der anderen Seite stelle sich die Frage, was die V-Leute in den letzten zehn Jahren überhaupt bewirkt hätten.
Steinmeier: Trennung von NPD und Gewaltbereiten künstlich
Auch SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier machte sich noch einmal für ein neues NPD-Verbotsverfahren stark. In der "Passauer Neuen Presse" sagte er, die Lebensläufe der Täter zeugten davon, dass eine Trennung zwischen einer parlamentarisch aktiven NPD und einer von der NPD abgelösten gewaltbereiten Szene künstlich sei. Es sei vielmehr ein Netzwerk entstanden, in dem die Beteiligten mit verteilten Rollen spielten: "Sie arbeiten aber gemeinschaftlich daran, die Grundlagen unserer freiheitlichen Gesellschaft zu zerstören."
Ex-Verfassungsrichter: Verbotsverfahren ändern
Nachdem die Ermittlungen gegen die Zwickauer Terrorzelle und damit auch die Diskussion über ein NPD-Verbotsverfahren an Fahrt gewonnen haben, beklagt der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch Versäumnisse von Bundestag und Bundesrat. Jentsch sagte der "Mitteldeutschen Zeitung", man hätte inzwischen längst das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ändern müssen, bevor man nun wieder in die Schlacht ziehe.
Nach seiner Ansicht reicht bei den Abstimmungen eine einfache Mehrheit und nicht wie jetzt eine Zwei-Drittel-Mehrheit: "Ich würde das Quorum ändern." Jetzt sei es dafür seiner Ansicht nach fast zu spät: Geschehe das aber jetzt, wo möglicherweise ein neues Verbotsverfahrens angeschoben werde, "dann hätte das ein Geschmäckle".
