Sachsen-Anhalts neues Polizeigesetz : Debatte um Mobilfunkausschaltung durch Polizei
Die Polizeigewerkschaft gibt Innenminister Holger Stahlknecht Rückendeckung im Streit um das neue Polizeigesetz. Das Gesetz liegt bislang als Entwurf dem Landtag vor. Kritiker bemängeln, dass die Polizei künftig Handynetze abschalten könne. Ein richterlicher Beschluss wäre laut Gesetzentwurf dafür nicht notwendig.
Die Polizeigewerkschaft findet es wichtig, die Handynetze abschalten zu können. Das sagte der Vize-Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Dirk Kost und gab damit Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht Rückendeckung für den Paragraf 33 des neuen Polizeigesetzes.
Polizei begrüßt das gesamte neue Polizeigesetz
Kost sagte MDR INFO: "Wie das gesamte Gesetz, ist auch dieser Paragraph, der da 33 heißt, zu begrüßen." Das sei keine Vorschrift für jeden Tag. Der Gesetzgeber wolle einfach die Möglichkeit zur Abschaltung der Netze schaffen, wenn der Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik oder eines Bundesland in Gefahr sei. Das gelte auch für die Gefahr für Leib oder Leben oder die Freiheit einer Person. Als Beispiel nannte Kost den Fall eines Bombenattentats.
Kost räumte ein, dass im Fall einer Netzabschaltung auch kein Notruf mehr abgesetzt werden kann. Sicherlich könne man das in dem Moment nicht tun. "Aber das sind ja nur territoriale Abschaltungen und nicht gesamte Netze, die abgeschaltet werden." Das müsse man hier einfach auch sehen. "Ich glaube damit wird sehr, sehr verantwortungsbewusst umgegangen, wenn diese Abschaltung erfolgt."
Bitte schalten Sie ihr Handynetz aus
Der Entwurf des neuen Polizeigesetzes von Sachsen-Anhalt sieht im Paragraf 33 vor, dass die Polizei Mobilfunknetze abschalten lassen oder stören kann. Demnach soll es der Polizei künftig möglich sein, Mobilfunkanbieter zu zwingen, ihre Dienste für einen bestimmten Zeitraum und Ort einzustellen. Dies ist nicht unbedingt an einen richterlichen Erlass oder eine Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gebunden.
Der Gesetzentwurf wurde im Innenministerium unter Holger Stahlknecht geschrieben. Gegen seine Pläne hagelt es Kritik. So sagte der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel MDR SACHSEN-ANHALT, der Gesetzentwurf von Stahlknecht sei zu allgemein. Er mache einen großen Raum auf und ermögliche damit Mobilfunknetz-Abschaltungen auch bei einfachen Körperverletzungen.
Auch Notrufe wären betroffen
Der Innenminister wies das zurück. Das Netz werde in Zukunft nur abgeschaltet bei Fällen wie Geiselnahmen oder Bombendrohungen. Bei Demonstrationen werde dies nicht geschehen. Kritik kam auch vom Verband der Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Geschäftsführer Jürgen Grützner sagte MDR SACHSEN-ANHALT, tausende Menschen könnten bei einer Netzabschaltung nicht telefonieren. Betroffen seien auch Notrufe. Aus seiner Sicht sei das nicht maßvoll.
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