Heiß diskutierter Gesetzentwurf : Polizei soll HIV-Test erzwingen dürfen
In Sachsen-Anhalt ist eine heiße Diskussion entbrannt: Unter welchen Umständen soll jemand gezwungen werden können, einen HIV-Test zu machen? Ein Gesetzentwurf der Landesregierung scheint da großen Spielraum zu eröffnen.
Nach Festnahmen und Personenkontrollen sollen Polizisten künftig unter bestimmten Umständen HIV-Tests verlangen können. Das sieht der Entwurf des neuen Polizeigesetzes in Sachsen-Anhalt vor, den das Innenministerium im Landtag durchbringen möchte und der MDR SACHSEN-ANHALT vorliegt.
Konkret heißt es: "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" und von der kontrollierten Person eine "Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen" ist, kann ein Beamter demnach einen Test verlangen. Bisher ist ein Test beim Verdacht auf eine HIV-Infektion nur dann möglich, wenn der Betroffene dem zustimmt.
Innenministerium: Untersuchung nur bei konkreter Infektionsgefahr
Das Innenministerium begründet den Absatz vor allem damit, dass gerade Rettungssanitäter und Polizisten sich in der Gefahr sähen, sich mit dem HI-Virus oder mit Hepatitis anzustecken. Nur wenn man wisse, ob der Verursacher infiziert war, könne man noch Gegenmaßnahmen einleiten.
Das Innenministerium stellte nach Bekanntwerden des Textes am Freitag klar, dass es sich nicht um einen generellen Zwangstest handle. Eine Sprecherin sagte, der Test sei nur in Einzelfällen vorgesehen. Es sollten nur Personen untersucht werden dürfen, bei denen Polizeikräfte oder Rettungshelfer mit offenen Wunden oder Körperflüssigkeiten in Berührung gekommen sind.
Gegenwind aus allen Richtungen
Verbände und Politiker kritisieren den Entwurf bereits vor dieser Klarstellung scharf, weil er den Beamten zu viel Deutungsspielraum lasse. Die Deutsche Aids-Hilfe lehnte ihn ab. Vorstandsmitglied Carsten Schatz bezeichnete ein solches Gesetz als "völlig unverhältnismäßig, denn es würde die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung verletzen". Zudem bestehe nur sehr selten ein Infektionsrisiko.
Die Rechtspolitische Sprecherin der Linken, Eva von Angern, sieht die Gefahr, dass künftig eine unverhältnismäßig große Zahl aus sogenannten Risikogruppen zum Bluttest gezwungen werden könnte. Zu den Risikogruppen zähle sie Homosexuelle, Drogenkonsumenten, aber auch Obdachlose und Ausländer. Darin sehe sie einen klaren Diskriminierungstatbestand.
Auch der Schwulen- und Lesbenverband und die Opposition laufen Sturm gegen die Pläne. Schwere Bedenken aus medizinischen und ethischen Gründen äußerte auch das Robert-Koch-Institut, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention.
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