Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt : CDU lehnt individuelle Kennzeichnung von Beamten ab
Die CDU-Landtagsfraktion lehnt eine individuelle Kennzeichnung von Polizisten mit eindeutig zuordenbaren Nummern bei Großeinsätzen ab. Fraktionschef André Schröder sieht hier keinen Handlungsbedarf. Unstrittig sei jedoch, dass Beamte zum Beispiel im Streifendienst Namensschilder trügen, sagte er am Montag.
Kennzeichnung nur für Einsätze bis zehn Polizisten?
Schröder hält zudem bei geschlossenen Einsätzen wie der Begleitung von Demonstrationen eine Kennzeichnung der kleinen Einsatzgruppen mit maximal zehn Polizisten für ausreichend. Vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Beamte lehnte er eine andere Regelung ab. Zuvor hatte die SPD in Sachsen-Anhalt erneut gefordert, das generelle Tragen von Dienstnummern unbedingt in das neue Polizeigesetz aufzunehmen. SPD-Landesfraktionsvize Rüdiger Erben hatte gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung" erklärt, dass diese Kennzeichnung wichtig sei, um Straftaten von Beamten aufklären zu können.
Die eindeutige Identifikation von Polizisten bei sogenannten geschlossenen Einsätzen ist der umstrittenste Punkt in der Diskussion um eine generelle Kennzeichnung von Polizeibeamten in Sachsen-Anhalt. Innenminister Holger Stahlknecht hat zwar schon das Tragen von Namensschildern im normalen Dienst im Büro und beim Streifendienst auf der Straße angeordnet. Die Kennzeichnung von Beamten in kritischen Einsätzen mit wechselnden Nummern lehnt der Minister allerdings ab.
Bündnis 90/Die Grünen für generelle Kennzeichnungspflicht
Der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Sebastian Striegel, sagte am Montag: "Es gibt keine Gründe gegen eine anonymisierte und individuelle Kennzeichnung von Polizisten, viele aber, die dafür sprechen." Das habe auch die SPD-Fraktion erkannt. Die CDU-Fraktion sollte sich den Argumenten und den Erfahrungen öffnen, forderte Striegel. Schon im letzten Jahr hatte Striegel ebenfalls die Einführung der Kennzeichnung gefordert. Seiner Ansicht nach ist diese Pflicht ein Gebot der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit, die das Vertrauen der Bevölkerung in polizeiliches Handeln stärke und zugleich die Polizei bei Fehlverhalten von einzelnen Beamten oder Beamtinnen nicht unter Generalverdacht stelle, weil sie individuelle Strafverfolgung überhaupt erst ermögliche.
Seit dem 1. April 2012 müssen Polizisten in Sachsen-Anhalt im täglichen Einsatz Namensschilder tragen. Ausgenommen sind unter anderem Demonstrationen. Bei solchen Einsätzen werden Hundertschaften einheitlich gekennzeichnet.
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