Sachsen-Anhalt : Opposition droht mit Verfassungsklage wegen Polizeigesetz
In Sachsen-Anhalt gibt es weiter Widerstand gegen das neue Polizeigesetz. Grüne und Linke drohen nun mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht. Sie halten unter anderem die geplanten HIV-Zwangstests für verfassungswidrig. Außerdem kritisiert die Opposition an dem Gesetzentwurf, dass die Polizei in besonderen Gefahrensituationen Handynetze abschalten darf. Grünen-Fraktionsvorsitzende Claudia Dalbert erklärte dazu am Mittwoch: "Mit der Verfassung spielt man nicht." Wenn auch nur einer der strittigen Punkte des Entwurfs aufrechterhalten bleibe, würden beide Parteien das Verfassungsgericht in Dessau-Roßlau anrufen.
Regierungskoalition verschiebt Beratungen
Unterdessen hat die schwarz-rote Regierungskoalition die ursprünglich für Donnerstag geplante Beratung des umstrittenen Gesetzes im Innenausschuss des Landtages verschoben. Als Grund für die Terminverschiebung wurde angegeben, dass der Beratungsdienst des Landtages seine Stellungnahme noch nicht habe abschließen können.
Zugleich unterstrichen die innenpolitischen Sprecher von CDU und SPD, Jens Kolze und Rüdiger Erben, sowohl am umstrittenen HIV-Zwangstest als auch an den Formulierungen zur Handy-Abschaltung festhalten zu wollen. In allen ursprünglich noch offenen Detailfragen sei man sich mittlerweile einig geworden. Zwar bleibe es bei dem geplanten Zwangstest, es werde aber Änderungen bei einigen Formulierungen geben, hieß es. Mit Hilfe der Bluttests soll die Gesundheit von Polizisten bei Festnahmen besser geschützt werden. Ursprünglich hatte die SPD die Tests verlangt. Später rückte die SPD davon aber wieder ab, die CDU hielt daran fest. Der Koalitionsvertrag sieht diese Regelung vor.
"Unzulässiger Eingriff in die Grundrechte"
Die Opposition sieht dies als einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. "Vor allem bleibt es medizinischer Unsinn", sagte die Linken-Abgeordnete Henriette Quade. Im Falle einer möglichen Infizierung müsse der betroffene Beamte vorsorglich ohnehin Medikamente nehmen - eine Blutuntersuchung des Verursachers dauere zu lange. Außerdem seien zwangsweise Untersuchungen des Täters bei Straftaten wie etwa Vergewaltigungen ohnehin schon heute über die Strafprozessordnung möglich, sagte der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel.
Keine Änderungen bei Handy-Netz-Abschaltungen
Keine Änderung soll es nach Angaben von CDU und SPD an den Formulierungen zur Abschaltung von Handy-Netzen geben. Die Befürchtung der Opposition, die Polizei könne dann nicht nur bei Terrorakten sondern auch bei gewalttätigen Demonstrationen die Handy-Netze ausschalten, sei nicht zutreffend. Vielmehr werde die Schwelle zur Abschaltung von Handy-Netzen mit dem Gesetz angehoben.
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Normenkontroll-Klage
Wenn die Regierungsmehrheit eines Parlamentes ein Gesetz beschlossen hat, kann die Opposition mit einer sogenannten Normenkontrollklage die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes prüfen lassen.
In Sachsen-Anhalt ist die Regelung im Artikel 75 der Landesverfassung enthalten. Darin heißt es wörtlich: "Das Landesverfassungsgericht entscheidet (...) bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Landtages (...)."
Allein die Linke hat als stärkste Oppositionspartei ausreichend Stimmen und kann notfalls auch allein das Gericht anrufen.


