Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt : Opposition droht mit Verfassungsklage wegen Polizeigesetz

In Sachsen-Anhalt gibt es weiter Widerstand gegen das neue Polizeigesetz. Grüne und Linke drohen nun mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht. Sie halten unter anderem die geplanten HIV-Zwangstests für verfassungswidrig. Außerdem kritisiert die Opposition an dem Gesetzentwurf, dass die Polizei in besonderen Gefahrensituationen Handynetze abschalten darf. Grünen-Fraktionsvorsitzende Claudia Dalbert erklärte dazu am Mittwoch: "Mit der Verfassung spielt man nicht." Wenn auch nur einer der strittigen Punkte des Entwurfs aufrechterhalten bleibe, würden beide Parteien das Verfassungsgericht in Dessau-Roßlau anrufen.

Regierungskoalition verschiebt Beratungen

Unterdessen hat die schwarz-rote Regierungskoalition die ursprünglich für Donnerstag geplante Beratung des umstrittenen Gesetzes im Innenausschuss des Landtages verschoben. Als Grund für die Terminverschiebung wurde angegeben, dass der Beratungsdienst des Landtages seine Stellungnahme noch nicht habe abschließen können.

Zugleich unterstrichen die innenpolitischen Sprecher von CDU und SPD, Jens Kolze und Rüdiger Erben, sowohl am umstrittenen HIV-Zwangstest als auch an den Formulierungen zur Handy-Abschaltung festhalten zu wollen. In allen ursprünglich noch offenen Detailfragen sei man sich mittlerweile einig geworden. Zwar bleibe es bei dem geplanten Zwangstest, es werde aber Änderungen bei einigen Formulierungen geben, hieß es. Mit Hilfe der Bluttests soll die Gesundheit von Polizisten bei Festnahmen besser geschützt werden. Ursprünglich hatte die SPD die Tests verlangt. Später rückte die SPD davon aber wieder ab, die CDU hielt daran fest. Der Koalitionsvertrag sieht diese Regelung vor.

"Unzulässiger Eingriff in die Grundrechte"

Polizisten durchsuchen in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) am Rande eines Aufmarsches von Neonazis einen Gegendemonstranten.
Die Opposition fürchtet, dass die Polizei auch bei Demonstrationen Handy-Netze abschalten könnte.

Die Opposition sieht dies als einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. "Vor allem bleibt es medizinischer Unsinn", sagte die Linken-Abgeordnete Henriette Quade. Im Falle einer möglichen Infizierung müsse der betroffene Beamte vorsorglich ohnehin Medikamente nehmen - eine Blutuntersuchung des Verursachers dauere zu lange. Außerdem seien zwangsweise Untersuchungen des Täters bei Straftaten wie etwa Vergewaltigungen ohnehin schon heute über die Strafprozessordnung möglich, sagte der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel.

Keine Änderungen bei Handy-Netz-Abschaltungen

Keine Änderung soll es nach Angaben von CDU und SPD an den Formulierungen zur Abschaltung von Handy-Netzen geben. Die Befürchtung der Opposition, die Polizei könne dann nicht nur bei Terrorakten sondern auch bei gewalttätigen Demonstrationen die Handy-Netze ausschalten, sei nicht zutreffend. Vielmehr werde die Schwelle zur Abschaltung von Handy-Netzen mit dem Gesetz angehoben.

Zuletzt aktualisiert: 23. Januar 2013, 15:40 Uhr

4. Jörg Karkosch:
Ich sehe darin einen weiteren Schritt in Richtung des systematisch und überall vorangetriebenen Schutzes der "Herrschenden" vor dem Volk. Der Mißbrauch der Polizei gegen das Volk (den Souverän) wird hiermit vorbereitet. Das liegt alleinig im Sinne der eingebildeten oder echten Nutznießer dieses so überhaupt nicht optimalen und überholten Gesellschaftssystems, das sich diese Welt nicht mehr leisten kann. Wir brauchen keine Soldateska-Polizei, sondern eine Gesellschaft, in der Menschen vernünftig leben können. Dann entfällt der Grund zum Aufruhr, vor dem man sich offensichtlich fürchtet.
24.01.2013
13:15 Uhr
3. Jörg Karkosch:
Ich sehe darin einen weiteren Schritt in Richtung des systematisch und überall vorangetriebenen Schutzes der "Herrschenden" vor dem Volk. Der Mißbrauch der Polizei gegen das Volk (den Souverän) wird hiermit vorbereitet. Das liegt alleinig im Sinne der eingebildeten oder echten Nutznießer dieses so überhaupt nicht optimalen und überholten Gesellschaftssystems, das sich diese Welt nicht mehr leisten kann. Wir brauchen keine Soldateska-Polizei, sondern eine Gesellschaft, in der Menschen vernünftig leben können. Dann entfällt der Grund zum Aufruhr, vor dem man sich offensichtlich fürchtet.
23.01.2013
21:46 Uhr
2. Politischer Laie Ost seit 1975, ohne Nebeneinkünfte:
boblinger: So isses leider gegenwärtig. Eigentlich schade! So was soll sehr dem Ansehen eines Staates schaden...
23.01.2013
17:31 Uhr
1. boblinger:
Schon krass, was in "Mitteldeutschland" innen- und rechtspolitisch so los ist. Die fragwürdigen Gerichtsentscheide zu den Dresdner Anti-Rechts-Protesten 2011, die Überwachungs-Phantasien der regierenden Innenpolitiker in Sachsen-Anhalt. Was ist eigentlich politisch in der Region geschehen, in der 1989 die Keimzelle für das Ende der DDR gelegt wurde? Während illegaler Mahnwachen, bei nicht genehmigten Massendemonstrationen?
23.01.2013
13:00 Uhr

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Normenkontroll-Klage

Wenn die Regierungsmehrheit eines Parlamentes ein Gesetz beschlossen hat, kann die Opposition mit einer sogenannten Normenkontrollklage die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes prüfen lassen.

In Sachsen-Anhalt ist die Regelung im Artikel 75 der Landesverfassung enthalten. Darin heißt es wörtlich: "Das Landesverfassungsgericht entscheidet (...) bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Landtages (...)."

Allein die Linke hat als stärkste Oppositionspartei ausreichend Stimmen und kann notfalls auch allein das Gericht anrufen.

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