Sachsen-Anhalt : Rechtsmedizinische Institute vor der Schließung?
Die rechtsmedizinischen Institute in Halle und Magdeburg arbeiten nicht kostendeckend. Laut "Mitteldeutscher Zeitung" denkt die Landesregierung deswegen darüber nach, eine oder gar beide Einrichtungen zu schließen. Eine schlechtere Betreuung von Gewaltopfern oder noch höhere Kosten könnten die Folgen sein.
Schließung könnte Medizinerausbildung gefährden
Zur Debatte stehe nach dem Zeitungsbericht das Aus für Magdeburg - was weitere Wege und damit höhere Kosten zur Folge hätte - oder das Ende beider Standorte mit der Gründung eines Landesamtes. Damit stünde auch die Ausbildung von Medizinern in Sachsen-Anhalt auf dem Spiel, weil wichtige Teile des Studiums nicht mehr möglich wären.
Finanzierungsstreit zwischen beteiligten Ministerien
Laut "Mitteldeutscher Zeitung" (MZ) gibt es bereits seit zwei Jahren zwischen den beteiligten Ministerien unterschiedliche Ansichten, wie die Finanzierung der Institute neu geregelt werden kann. Da die rechtsmedizinischen Institute zu den Unikliniken gehören, unterstehen sie dem Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium. Allerdings sind Hauptnutzer das Justiz- und Innenministerium. Diese beiden Ministerien rechnen laut "MZ" allerdings Aufträge noch nach einer alten Entschädigungsordnung des Bundes ab.
Der Direktor der beiden Rechtsmedizinischen Institute in Magdeburg und Halle, Rüdiger Lessig, kritisierte diese Entschädigungsordnung. Sie sei in keiner Weise kostendeckend. Der normale Stundensatz für einen Rechtsmediziner betrage 60 Euro, für schwierige Fälle seien es 85 Euro. Sätze, die teilweise unter denen von Autowerkstätten lägen. Laut Lessig wären die doppelten Sätze das Minimum, das benötigt werde.
Konsequenzen für Aufklärung von Verbrechen
Lessig warnte, dass knappe Kassen die Aufklärung von Verbrechen behindern könnten. Selbst Morde könnten unentdeckt bleiben, wenn keine Obduktion angeordnet werde. Er wies zudem darauf hin, dass die Kosten einer Obduktion, die von der Justiz angeordnet wird, nicht komplett erstattet werden. Daher blieben die Universitäten, zu denen die Institute gehören, auf den Defiziten sitzen.
Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Birgitta Wolff bestätigte, dass eine Änderung der Gebührenordnung erforderlich sei. Zudem wolle die Ministerin die Defizite von 760.000 Euro in alle im Jahr 2011 und 680.000 Euro in Magdeburg im Jahr 2012 nicht mehr den Unikliniken allein aufbürden. Wolff forderte deswegen erneut eine angemessene Beteiligung von Innen- und Justizministerium an den anfallenden Kosten. Die Ministerin sagte MDR INFO, sie halte eine Schließung der Standorte Magdeburg und Halle für unwahrscheinlich. Der Landtag habe sich eindeutig für den Erhalt ausgesprochen
Die wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Katja Pähle, forderte ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Erhalt der Institute. Die Linke-Abgeordnete Eva von Angern bezeichnete die Institute "unverzichtbar für eine funktionierende und zügige Strafverfolgung". Sie müssten langfristigin Halle wie auch in Magdeburg erhalten werden.
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