Vorwurf der Urkundenfälschung : Landgericht Halle spricht Richter frei
Das Landgericht Halle hat einen suspendierten Dessauer Richter vom Vorwurf der Urkundenfälschung und Strafvereitelung im Amt freigesprochen. Es folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert.
Schriftliche Urteile noch einmal überarbeitet
Der 61 Jahre alte Jurist war angeklagt, zwischen April 2005 und August 2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht in Dessau-Roßlau in fünf Fällen schriftlich ausgefertigte Urteile später noch einmal überarbeitet zu haben. Der Angeklagte hatte dies eingeräumt. Er ist vorläufig des Dienstes enthoben und nicht mehr als Richter tätig.
In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Staron, dass die Taten nicht so schwer gewesen seien, dass von einer Rechtsbeugung auszugehen ist. Liege aber keine Rechtsbeugung vor, so seien auch Vorwürfe der Urkundenfälschung oder Strafvereitelung hinfällig. Die spätere Überarbeitung der Urteile habe auch nicht dazu geführt, dass das jeweilige Strafmaß verändert wurde. Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil nicht einverstanden und kündigte an, in Revision zu gehen.
2 Kommentare
Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.


