Sachsen-Anhalt

Vorwurf der Urkundenfälschung : Landgericht Halle spricht Richter frei

Das Landgericht Halle hat einen suspendierten Dessauer Richter vom Vorwurf der Urkundenfälschung und Strafvereitelung im Amt freigesprochen. Es folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert.

Schriftliche Urteile noch einmal überarbeitet

Ein Richter sitzt hinter einen Aktenstapel.
Der Richter ist vom Dienst suspendiert.

Der 61 Jahre alte Jurist war angeklagt, zwischen April 2005 und August 2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht in Dessau-Roßlau in fünf Fällen schriftlich ausgefertigte Urteile später noch einmal überarbeitet zu haben. Der Angeklagte hatte dies eingeräumt. Er ist vorläufig des Dienstes enthoben und nicht mehr als Richter tätig.

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Staron, dass die Taten nicht so schwer gewesen seien, dass von einer Rechtsbeugung auszugehen ist. Liege aber keine Rechtsbeugung vor, so seien auch Vorwürfe der Urkundenfälschung oder Strafvereitelung hinfällig. Die spätere Überarbeitung der Urteile habe auch nicht dazu geführt, dass das jeweilige Strafmaß verändert wurde. Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil nicht einverstanden und kündigte an, in Revision zu gehen.

"Fehler kommen vor, in jedem Job, auch in unserem."

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Halle, Sabine Staron

Zuletzt aktualisiert: 10. Oktober 2012, 15:34 Uhr

2. Enrico Pelocke:
Ich versteh das Problem nicht. Wenn der Richter meint, die Urteilsbegründung besser formulieren zu können, soll er es doch tun. Dann ist es keine Urkundenfälschung, sondern Urkundenberichtigung. Wenn eine Arbeit nicht ok ist, muß sie eben verbessert werden. Das ist in jedem Beruf so. Gut, wenn er es selbst merkt und sich nicht erst die Beurteilten ärgern, weil sie das Urteil nicht verstehen. Nicht passieren darf aber, daß die Parteien verschiedene Urteile erhalten oder was anderes drin steht, als verhandelt wurde. Ein Urteil verständlicher zu formulieren ist keine Strafvereitelung oder Rechtsbeugung. Dazu muß schon ein Straffälliger ohne Strafe ausgehen oder ein Unschuldiger bestraft werden.
12.10.2012
00:02 Uhr
1. mahadsepp:
Aber bitte sehr-!-Haben nun die Verantwortlichen für unsere Rechtspflege etwa kein Gewissen mehr-?-Kann man an solchen Hoheitsakten nach Belieben manipulieren-?- Ich kann es nicht fassen. Und dann hätte dieses keine Auswirkungen auf irgendwelches Unrecht-?- Aber dann bitte sei schon die Frage erlaubt: Wieso hatte dann dieser Richter sich überhaupt auf derartiges Abendteuer eingelassen-?- Ein Fallbeispiel: Ein manipuliertes Urteil führte dazu, dass ein Unschuldiger zu Unrecht mit Zwangsvollstreckungen überhäuft wurde. Derartiges hatte sogar Ausmaße angenommen, dass man fast einem "Sozialen Mord" gleichkommt! Fazit: Wir Staatsbürger möchten doch darauf vertrauen können, dass unsere rechtsstaatliche Grundordnung von den Staatsgewalten entsprechend gewürdigt wird-!-?-Oder ist hier jemand der Meinung, dass man gelegentliche juristische Willkürlichkeiten kommentarlos hinzunehmen hat-?------(mal googln unter mahad-hof.de )
11.10.2012
14:02 Uhr

Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.

© 2013 MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK