Bildung : Gericht stärkt Elternrechte bei Schulwahl
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat die Rechte von Eltern bei der Wahl der Schule ihrer Kinder gestärkt. Die Richter gaben dem Eilantrag der Eltern eines Grundschülers statt, die für ihr Kind einen Platz an einer der beiden Integrierten Gesamtschulen in Magdeburg bekommen wollten.
Schulträger loste Plätze aus
Die Stadt Magdeburg als Schulträger hatte das Los darüber entscheiden lassen, auf welche Schule das Kind kommt. Der Grundschüler hatte dabei statt eines Platzes an einer Gesamtschule, einen Platz an einem Gymnasium erhalten. Nach Auffassung der Stadt war das Losverfahren notwendig, weil mehr Anmeldungen für die Gesamtschule vorlagen als Plätze vorhanden waren. Die Eltern hatten gegen die Entscheidung der Stadt geklagt und bereits vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen.
Das Oberverwaltungsgericht stellte in seinem Beschluss nun fest, dass laut Schulgesetz die Eltern die Wahl zwischen den Schulformen und Bildungsgängen haben, die zur Verfügung stehen. Zwar hätten die Schulträger seit 2008 die Möglichkeit Kapazitätsgrenzen für die verschiedenen Schulen festzusetzen, dies bedeute jedoch nicht, dass damit das Elternrecht beschränkt werde. Insofern könne der Schüler nicht darauf verwiesen werden, anstelle einer Gesamtschule ein Gymnasium zu besuchen. Die Richter erklärten zudem, dass sie auch nicht hätten feststellen können, dass die Aufnahmekapazität an der gewünschten Gesamtschule bereits erschöpft sei.



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