Sachsen-Anhalt

Fahndung : Noch keine heiße Spur zu flüchtigem Straftäter

Die Polizei fahndet weiter nach dem Häftling aus der JVA Burg. Auch zwei Tage nach seiner Flucht fehlt noch immer jede Spur. Die Polizei geht aber davon aus, dass sich der 36-Jährige weiter in der Nähe seiner Heimatstadt Aschersleben aufhält.

Spürhunde und Hubschrauber im Einsatz

Auf diesen Raum konzentriere sich weiterhin die Schwerpunktfahndung. Derzeit seien rund 20 Fahnder unterwegs, die von Spezialisten des Landeskriminalamtes unterstützt werden. Auch Spürhunde und Hubschrauber seien im Einsatz, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag MDR SACHSEN-ANHALT. Gesucht werde aber auch im restlichen Bundesgebiet. Es gebe einige Hinweise, die weiter abgearbeitet würden.

Das Justizministerium Sachsen-Anhalts hat unterdessen den Umgang mit dem geflohenen Schwerverbrecher verteidigt. Staatssekretär Thomas Wünsch sagte MDR SACHSEN-ANHALT, der Strafvollzug müsse in jeglicher Hinsicht auf eine Entlassung vorbereiten. Nach seinen Worten hat keiner der Bewacher die Wohnung verlassen. Die Beamten hätten die Anweisung gehabt, den Häftling unmittelbar zu begleiten.

Umgang mit Strafgefangenen: Gewerkschaft kritisiert Ausgang für Schwerverbrecher

Während das Justizministerium Sachsen-Anhalts den Umgang mit dem geflohenen Schwerverbrecher verteidigt, übt die Strafvollzugsgewerkschaft harsche Kritik. Das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung sei höher einzuschätzen. [mehr]


Häftling nutzt Familienbesuch zur Flucht

Der Schwerverbrecher hatte am Dienstag im Zuge seiner Therapie seinen Sohn in Aschersleben besuchen dürfen. In der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin gelang ihm die Flucht. Der Mann ist wegen Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Vergewaltigung verurteilt. Er sitzt seit Ende 2006 in der JVA Burg. Die Reststrafe läuft bis 2024. Anschließend soll er in Sicherungsverwahrung.

Polizei setzt auf Bevölkerung

Bei der Fahndung setzt die Polizei weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung. Gleichzeitig warnte sie vor der Gefährlichkeit des Mannes. Der Gesuchte heißt Silvio Titsch, ist 1,75 bis 1,80 Meter groß, fast 100 Kilogramm schwer, von kräftiger Statur und am gesamten Köper tätowiert. Hinweise nehmen alle Polizeidienststellen an.

Zuletzt aktualisiert: 16. August 2012, 17:03 Uhr

12. summer:
die Justiz verteidigt diese Panne mit der Aussage das die Straftäter mit Ausgang auf die anstehende Freilassung vorbereitet werden müssen?????? ein Vergewaltiger der noch 12 Jahre abzusitzen hat und danach SV verbüßt und nicht mal ein drittel büßen mußte...???darf mal eben einen Nachmittag zu seinem Kind....fassungslos ist man da...nein, das ist nicht dumm unsere Beamten hatten nur kein Glück beim Denken!!!!Wie soll man seine Kinder auf ihr Leben vorbereiten,wenn sie keinerlei Verstand der Vertreter des Volkes zu erwarten haben...erbärmlich!!!Hier werden Täter geschützt nicht die Opfer!!
17.08.2012
22:35 Uhr
11. gitte:
So viel wie mein kleiner, die großen Dinge nicht erfassender Verstand, noch mitbekommen hat : der Verurteilte muß bis 2024 einsitzen mit anschließender Sicherheitsverwahrung? Oder ist da was falsch dran? Diesem verurteilten Verbrecher wird ein Komfort geboten, den sich mancher Vater, der als Pendler irgendwo weit weg von seinen Kindern, arbeiten muß, nicht geboten. Es kostet ein Vermögen diesen Kerl wieder zu kriegen und alle zahlen es, außer denen, die diesen "Schwachsinn" zu verantworten haben. Auch die Beamten zahlen: mit ihrem Ruf, denn sie sind nun die Deppen für die Nation. In was für einer Gesellschaft leben wir eigentlich.
17.08.2012
09:07 Uhr
10. Wolle:
Deutschland wie kann ich stolz auf dich sein, wenn Verbrecher ihre Haft gelockerter verbüßen, als manch einer seinen schwerverdienten Urlaub genießt? Freiheitsentzug, wie es der Name schon sagt, bedeutet für mich, daß der Strafgefangene vom Haftantritt bis hin zur Haftentlassung ohne jegliche "Vergünstigung" für seine begangenen Taten zu sühnen hat; ansonsten können wir uns Haftanstalten sparen! Besuche, je nach Verhaltensweise des Strafgefangenen und in einem hierzu festgelegtem Zeitraum, haben ausschließlich in den Räumen der Haftanstalt zu erfolgen; Freigänge oder gar offener Vollzug haben letztendlich derartige Auswirkungen, wie am vorliegenden Fal!
16.08.2012
22:27 Uhr
9. Beate Friedrichs:
Das Verschwinden von einem Schwerverbrecher bei einem Besuch seiner Familie bringt mich doch in Wut. Warum hatte der Verbrecher keine Fussfesseln ? Der Leichtsinn der Vollzugsbeamten ist nicht zu verzeihen.... ! Der Besuch hätte auch in der JVA Burg erfolgen können- Eine schlimme Panne------! Ich hoffe er wird bald gefunden-
16.08.2012
21:05 Uhr
8. Ein Wolfner:
Was soll man dazu sagen, einfach toll was sich die Behörden da leisten. Deutsche Behörden, einfach TOP. Wozu gibt es eigentlich Gefängnisstrafe.????????
16.08.2012
19:36 Uhr
7. emerika64:
bin der meinung,das man da zu freizügig war, warum wurden ihn ,wenn man schon die handschellen abmacht keine fußfesseln angebracht.schließlich ist es ein schwerverbrecher ! auch wenn sein pshychologe meinte er hätte sich gebessert was ich nicht glaube (warum dann sicherheitsverwahrung)sie täuschen doch was vor ,im gefängnis haben sie genügend zeit sich was auszudenken.
16.08.2012
18:55 Uhr
6. Jane:
Ich kann das alles echt nicht verstehen. Früher hat man die Gefangenen im Gefängnis besucht und nicht umgekehrt. Ich als Mutter würde nicht wollen, dass mein Kind Umgang mit so einem Vater hat. Wer denkt denn an die Kinder und an die Opfer? Niemand.....
16.08.2012
18:23 Uhr
5. Anke:
Schwerstverbrecher bekommen Ausgang und nutzen diesen, weil die Justizbeamten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und ihm noch dazu die Fesseln entfernt haben. Inwieweit ist dieser "Herr" ein Vorbild für seinen Sohn! Was müssen jetzt die damaligen Opfer fühlen und denken? Ganz zu schweigen von den Bürgern in und um Aschersleben. Jeder hat doch jetzt Angst, bis der Verbrecher wieder in Gewahrsam ist. Und das kann dauern und kostest. Allein der Hubschraubereinsatz.
16.08.2012
17:55 Uhr
4. M.R.:
Es ist unglaublich, was da passiert! Ist das die richtige Erziehungsmaßnahme für seinen Sohn, ihn solch einen Vater vorzuführen. Das dauert nun ewig, bis wieder ein hochgelobter Fahndungserfolg zu verbuchen ist, und der wiegt dann mehr als die Tatsache, dass Schwerverbrecher regelmäßig mit Hilfe von Psychologen und Justiz Freigang erschleichen. Was bitte wollen Sie bei ihm resozialisieren? Wer denkt an die Opfer, was machen die jetzt wohl durch??
16.08.2012
16:59 Uhr
3. M.B.:
Ein Vater, der auf Montage fährt um seine Familie versorgen zu können, ruft sein Kind am Geburtstag an oder schickt eine SMS wegen der hohen Kosten. Ein einsitzender Schwerstkrimineller gaukelt Besserung vor, täuscht Fachleute ??, wird übers Land kutschiert, in Begleitung zweier Beamter und alles auf Staatskosten! Unsere Psychologen sollten besser geschult werden, nicht die Einsitzer. Die Kosten der Suchaktion sollten die Beamten tragen, die sich täuschen ließen. Ein Arbeiter wird fristlos entlassen bei Fehlern. Statt Verbrechen zu verhüten, beschäftigen wir Polizeibeamte mit Katz und Mausspielen. Einbrecher, Autodiebe und Rauschgifthändler lachen sich ins Fäustchen über unsere Naivität. Der Freigang müsste verboten werden!!
16.08.2012
15:22 Uhr

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