Sachsen-Anhalt

Skimming-Prozess in Magdeburg : Geldautomaten manipuliert - Drei Jahre Haft für 31-Jährigen

Ein 31-jähriger Mann, der vier Geldautomaten in Magdeburg manipuliert hat, ist am Dienstag zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte einer Bande angeschlossen hatte, um Daten abzuschöpfen, die Karten von Bankkunden zu kopieren und damit im Ausland Geld abzuheben.

Der dadurch angerichtete Schaden beläuft sich auf etwa 38.000 Euro. Im Urteil hieß es, sein Beruf als Facharbeiter für Elektrotechnik habe es dem Mann ermöglicht, die sogenannte Skimmingtechnik zu verstehen und im Sommer 2011 zu installieren.

Nach einer sogenannten Verfahrensabsprache hatte der 31-Jährige ein Geständnis abgelegt und auch Informationen über Mittäter preisgegeben. Im Gegenzug war ihm zugesichert worden, dass er nicht länger als maximal dreieinhalb Jahre ins Gefängnis muss.

Erste Festnahme seit zehn Jahren

Beim Skimming kommen Polizei und Staatsanwaltschaft den Tätern nur selten auf die Spur. Nach Angaben des Staatsanwalts konnte im aktuellen Fall das erste Mal seit zehn Jahren ein Täter gefasst werden. Aufgrund des Geständnisses des Mannes geht er davon aus, dass weitere Täter angeklagt werden können.

Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe einem Mittäter Geld geschuldet und deshalb mitgemacht. Darüber hinaus seien ihm 1.000 Euro versprochen worden. Es habe sich um eine einmalige Aktion gehandelt. Die Richterin machte aber darauf aufmerksam, dass der Mann schon früher in der Schweiz mit Skimmingtechnik aufgefallen war. Er selbst gab an, sie in Italien auf dem Schwarzmarkt gekauft zu haben, um sie weiterzuverkaufen.

Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler, weil er seine eigene Karte als Testkarte für die Technik genutzt hatte. Darüber hinaus war sein Handy mehrfach an den Tatorten geortet worden. Er konnte später in Spanien festgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2012, 12:04 Uhr

1. Agnes:
Es wäre bestimmt besser gewesen, wenn die Art, wie die Ermittler dem Täter auf die Spur gekommen sind, das Betriebsgeheimnis der Ermittler geblieben wäre.
17.07.2012
16:47 Uhr

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