Bürgerbegehren unzulässig : Streit um Discounter-Umzug in Stendal geht weiter
In Stendal geht der Streit um den Umzug eines Discount-Marktes in die Nähe des Tangermünder Tores in eine neue Runde. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat das von der SPD initiierte Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung als unzulässig eingestuft. Damit steht das Bürgerbegehren vor dem Aus. Die SPD hatte mehr als 3.800 gültige Stimmen gesammelt.
Stadtratsbeschluss ebenfalls unzulässig
Die Aufsichtsbehörde hält aber auch den Beschluss des Stadtrats vom 10. Oktober für unzulässig, mit dem die Ansiedlung in der Innenstadt mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung möglich gemacht werden sollte. Der Stadtrat habe in dieser Frage "keine Entscheidungsgewalt". Diese obliege allein der Stadtverwaltung als Bauaufsichtsbehörde. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht ist eine Ansiedlung von Netto nur über einen veränderten Bebauungsplan möglich. Dessen Entwurf ist dann öffentlich auszulegen, so dass alle Einwände vorgebracht werden könnten
SPD ist erfreut - CDU kritisiert Verwaltung
Obwohl das Bürgerbegehren abgelehnt wurde, äußerte sich SPD-Fraktionschef Reiner Instenberg erfreut: "Ich finde es gut, dass Netto jetzt nicht bauen kann". Man müsse wieder bei Null starten. CDU/Landgemeinden-Fraktionsvorsitzender Hardy Peter Güssau kritisiert dagegen die Verwaltung. Er frage sich ernsthaft, ob man im Rathaus noch durchsehe. Er fordert, dass "der Hokuspokus jetzt endlich ein Ende finden müsse". Die CDU ist für die Ansiedlung.
Der parteilose Oberbürgermeister Klaus Schmotz gab sich gelassen. Er kündigte an, dass im Rathaus die Vorbereitungen für eine Änderung des Bebauungsplanes wieder aufgenommen würden. Am 20. will sich der Stadtrat auf einer Sondersitzung mit der neuen Situation befassen. Bei dem Streit geht es darum, dass der Discount-Markt vom Süden Stendals in die Innenstadt ziehen will. Kritiker befürchten, dass das Gebiet um das Tangermünder Tor dann "Schaden" nehmen könnte und kleinere Läden verdrängt werden.
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