Hintergrund : Was ist eine Transfergesellschaft?
Transfergesellschaften werden auch als Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft oder Auffanggesellschaft bezeichnet. Sie werden nach Massenentlassungen gebildet, meist von Personal-Dienstleistern. Für die Bildung einer solchen Gesellschaft müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter darüber einig sein, die Transfergesellschaft gründen zu wollen.
Bewerbertraining und Hilfe bei der Jobsuche
Die Transfergesellschaften nehmen die Entlassenen auf, es gibt dort ein Bewerbungstraining und Hilfe bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle oder Praktika. Mitarbeiter einer solchen Gesellschaft erhalten von den Arbeitsagenturen ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld. Maximal ein Jahr lang wird zwischen 60 bis 67 Prozent des letzten Nettolohns gezahlt.
Mehr Zeit für Jobsuche
Für die betroffenen Arbeitnehmer bieten Transfergesellschaften den Vorteil, dass sie mehr Zeit für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle haben. Nach den zwölf Monaten Transfergesellschaft bekommen die Betroffenen für weitere zwölf Monate Arbeitslosengeld I. Für Unternehmen bietet die Maßnahme den Vorteil, dass mit ihr zunächst massenhaften Kündigungsschutzklagen der entlassenen Mitarbeiter verhindert werden. Diese sind für einen potentiellen Investor oft ein besonderes Risiko.
Hohe Kosten für insolvente Unternehmen
Bezahlt wird die Arbeit der Transfergesellschaft von dem insolventen Unternehmen. Darüber hinaus leistet das Unternehmen Zuschüsse für Qualifikationsmaßnahmen und stockt in der Regel das Kurzarbeitergeld so auf, dass der Mitarbeiter bei 80 Prozent der letzten Nettolohnes landet. Zudem trägt der alte Arbeitgeber die Lohnnebenkosten sowie die Kosten für Feier- und Urlaubstage, da diese nicht vom Transferkurzarbeitergeld abgedeckt werden. Für die Abschätzung der Kosten einer Transfergesellschaft gilt die Faustformel, dass sie den Arbeitgeber pro Monat Laufzeit etwa halb so viel kostet, wie ein Monat regulärer Beschäftigung.


