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Landgericht Dresden

Erhöhte Sicherheit bei Marwa-Prozess

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Ägypterin Marwa El-Sherbini am Dresdner Landgericht findet unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten, wird das Gerichtsgebäude weiträumig abgesperrt und durch 200 Polizisten gesichert. Rund um das Landgericht gelte zudem für die Dauer des Prozesses ein absolutes Halteverbot. Der Zugang erfolge ausschließlich über Sicherheitsschleusen. In den Verhandlungssaal werde außerdem eine 50.000 Euro teure und 2,50 Meter hohe Sicherheitsglasscheibe eingebaut. Diese soll die Prozessbeteiligten vor möglichen Angriffen aus den Reihen der Zuschauer schützen. Zudem würden für die Dauer des Prozesses alle weiteren Verhandlungen in andere Dresdner Gerichte verlegt.

"Unter solchen Bedingungen musste in Sachsen noch nie ein Prozess stattfinden."

Peter Kieß, Sprecher des Landgerichtes Dresden
Polizisten stehen im Landgericht in Dresden; Rechte: dpa
Rund 200 Polizisten werden im Dresdner Landgericht für Sicherheit sorgen

Islamwissenschaftlerin soll Einsatzkräfte beraten

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft sei eine durch das Landeskriminalamt Sachsen erarbeitete Gefährdungsanalyse die Grundlage des Sicherheitskonzeptes. Einzelheiten zu der festgestellten "recht hohen Gefährdung" wurden nicht genannt. Die Polizei teilte jedoch mit, den Einsatzkräften werde eine Islamwissenschaftlerin des LKA-Sachsen "als Beraterin" zur Seite gestellt.

"Es liegt in unserem Interesse, den Angeklagten, die sonstigen Beteiligten und alle Prozessbeobachter bestmöglich zu schützen."

Sylvaine Reiche, LKA Sachsen

Angeklagter ist möglicherweise schuldunfähig

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus ist der angeklagte Russlanddeutsche möglicherweise nicht schuldfähig. Der russische Wehrpass von Alex W. lege eine psychische Krankheit nahe. So habe die Musterungskommission im russischen Perm im Jahr 1999 den damals 18-Jährigen vom Wehrdienst befreit. Dem jungen Mann wurden "Schizophrenie, chronische Wahnzustände und affektive Psychosen" attestiert. Ein vom Landgericht Dresden eingesetzter Gutachter hatte dagegen im Sommer erklärt, der Angeklagte sei "vermutlich schuldfähig". Anzeichen für eine seelische Störung oder für Drogenmissbrauch seien nicht gefunden worden.

Dem 28-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, die schwangere Marwa El-Sherbini im Juli im Dresdner Landgericht während einer Verhandlung mit einem Messer getötet und ihren Mann schwer verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Russlanddeutschen Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Tatmotiv war nach Überzeugung der Ermittler ein ausgeprägter Hass auf Nichteuropäer und Muslime. Die Ägypterin war als Zeugin in einem Berufungsprozess anwesend. Alex W. musste sich dort verantworten, weil er die Frau auf einem Spielplatz als "Islamistin" und "Terroristin" beleidigt hatte.

Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2009, 19:07 Uhr

 

 
 
 
 
 
 

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