Erstochene Ägypterin

Angeklagter laut Gutachter voll schuldfähig

Der mutmaßliche Mörder der Ägypterin Marwa El-Sherbini ist voll schuldfähig. Das geht aus einem psychiatrischen Gutachten hervor, das am Donnerstag am Landgericht Dresden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen wurde. Wie Oberstaatsanwalt Frank Heinrich mitteilte, lag beim Angeklagten zum Tatzeitpunkt weder eine Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit noch eine seelische Störung oder Geisteskrankheit vor. Nebenklagevertreter Oliver Wallasch sagte, das Gutachten habe gezeigt, dass es sich nicht um eine Affekttat gehandelt habe. Dies habe der Sachverständige ausgeschlossen.

Der Gutachter Dr. med. Stephan Sutarski sitzt am Donnerstag (05.11.2009) am achten Tag des Prozesses um den gewaltsamen Tod der Ägypterin Marwa El-Sherbini im Verhandlungssaal im Dresdner Landgericht.
Stephan Sutarski verliest sein Gutachten: Der Angeklagte ist voll schuldfähig.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Auf Antrag des Pflichtverteidigers Michael Sturm war das Gutachten hinter verschlossenen Türen verlesen worden. Das Gericht begründete dies mit den schutzwürdigen Interessen des Angeklagten, da in dem Gutachten Persönliches wie Familienleben, Intimsphäre und der geistige Gesundheitszustand thematisiert wurden.

Unklar blieb, ob der Angeklagte, der aus dem russischen Perm stammt, vor zehn Jahren wegen einer psychischen Erkrankung vom Wehrdienst befreit worden war. Dazu stand eine Antwort aus Russland noch aus. Bei der Frage der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters geht es allerdings um den Zeitpunkt der Tat.

Angeklagter bricht überraschend sein Schweigen

Am Mittwoch hatte sich der Angeklagte erstmals zur Tat geäußert. Der 28-Jährige ließ von einem seiner Anwälte eine Erklärung verlesen. Danach habe ihn nicht seine ausländerfeindliche Gesinnung zu der Tat getrieben. Vielmehr sei es die Angst vor einer Geld- und Haftstrafe gewesen. Der Angeklagte erklärte, sich von der Justiz ungerecht behandelt gefühlt zu haben.

Der 28-jährige Angeklagte muss sich seit 26. Oktober wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Er war am 1. Juli in einer Berufsverhandlung mit einem Messer auf die 31-jährige Ägypterin losgegangen. Die schwangere Frau starb noch im Gerichtssaal an ihren Verletzungen. Ihr Ehemann wurde durch Messerstiche und den Schuss aus der Polizeiwaffe lebensgefährlich verletzt und lag wochenlang im Krankenhaus.

Zuletzt aktualisiert: 05. November 2009, 19:54 Uhr

 

 
 
 
 
 
 

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