Dresdner Mordprozess
Schreiben aus Russland könnte Prozess verzögern
Im Prozess um die tödliche Messerattacke im Saal des Dresdner Landgerichts ist am Montag das Plädoyer der Verteidigung verschoben worden. Grund dafür ist die am Nachmittag eingegangene Antwort der russischen Generalstaatsanwaltschaft auf ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Ermittler. In dem Schreiben informieren die Russen über die Gründe der Ausmusterung des angeklagten Russland-Deutschen. Bei dem aus dem Perm stammenden Mann sei im Jahr 2001 eine "nichtdifferenzierte Schizophrenie" festgestellt worden. Daraufhin wurde er als wehrdienstunfähig eingestuft. Nach Angaben der vorsitzenden Richterin muss damit erneut in die Beweisaufnahme eingetreten werden. Am Dienstagabend soll entschieden werden, ob die für Mittwoch geplante Urteilsverkündung verschoben werden muss. Der Mann ist wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Vor dem Eintreffen des Schreibens hatte Staatsanwalt Frank Heinrich sein Plädoyer gehalten. Er forderte für den 28-jährigen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Heinrich plädierte dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Eine Freilassung nach 15 Jahren würde damit erheblich erschwert. Der Angeklagte habe vor den Augen des dreijährigen Sohnes "eiskalt wie ein Killer" dessen Mutter "niedergemetzelt" und den Vater schwer verletzt. Der 28-Jährige habe die Tat kaltblütig geplant und beide Opfer töten wollen. Heinrich stellte die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe fest. Das Motiv sei "bloßer Hass auf Nicht-Europäer und Moslems" gewesen.
Täter empfindet keine Reue für die Tat
In einer persönlichen Erklärung, die der Angeklagte am Mittwoch von seinem Anwalt verlesen lassen hatte, gab der arbeitslose Spätaussiedler an, sich wegen der Beleidigungsanzeige von der Justiz ungerecht behandelt gefühlt zu haben. Er habe sich in einem "komischen Zustand" aus Angst und Panik befunden. Alex W. gab an, die Tat nicht geplant zu haben. Auch Ausländerhass sei kein Motiv gewesen. Die Staatsanwaltschaft schließt eine Tat im Affekt aus. Ein Gutachter hatte den Angeklagten als voll schuldfähig bezeichnet.
Staatsanwalt Heinrich warf dem Angeklagten vor, keinerlei Reue für die Tat zu empfinden. Stattdessen habe er sein Opfer vor Gericht weiter beleidigt und als "Schlampe" beschimpft. Auch habe er die Angehörigen nicht um Entschuldigung gebeten.
Nebenklage kritisiert fehlende Sicherheitsvorkehrungen im Gericht
Die Anwälte der Familie, die als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft nach lebenslanger Haft an. Sieben Vertreter hielten ihre Schlussvorträge, teils in arabischer und französischer Sprache. Khaled Abou Bakr Othman sagte: "Es muss jeder zur Verantwortung gezogen werden, der dem Mörder geholfen hat, mit der Waffe ins Gericht zu gehen." Abou Bakr Othman und der Vorsitzende der ägyptischen Rechtsanwaltskammer, Hamid Kalifa, kritisierten die damals fehlenden Sicherheitsvorkehrungen und die mangelnde Hilfe für die Opfer.
Zuletzt aktualisiert: 09. November 2009, 18:26 Uhr

