Mord an Ägypterin
Verteidiger plädiert auf Totschlag
Im Prozess um die getötete Ägypterin Marwa El-Sherbini hat der Verteidiger des 28-jährigen Angeklagten auf Totschlag plädiert. In welcher Höhe die Freiheitsstrafe verhängt wird, liege im Ermessen der Richter, erklärte Pflichtverteidiger Michael Sturm am Dienstagabend im Dresdner Landgericht. Das Bild des "eiskalten Killers" sei falsch, so Sturm. Er sehe auch nicht die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe vorliegen. Vielmehr sei die Tat im Affekt und "im Zustand einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung" geschehen.
Gutachter noch einmal gehört
Zuvor war der Prozess noch einmal in die Beweisaufnahme eingetreten. Das Landgericht befasste sich am Dienstag mit einem Dokument der russischen Justizbehörden, in dem Gründe für die Ausmusterung des Angeklagten aus der russischen Armee aufgeführt sind. Demnach wurde bei dem Mann eine "nichtdifferenzierte Schizophrenie" festgestellt. Bei dem Schreiben handelte es sich um die Antwort auf das Rechtshilfeersuchen der deutschen Ermittler. Diese war am Montag eingegangen.
Die Richter hörten unter Ausschluss der Öffentlichkeit noch einmal den psychiatrischen Gutachter Stephan Sutarski. Er hatte den 28-Jährigen in der vergangenen Woche als voll schuldfähig eingeschätzt. Nach Angaben von Prozessbeteiligten blieb der Gutachter auch am Dienstag bei seiner bisherigen Einschätzung.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern Höchststrafe
Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten bereits am Montag auf lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Das Urteil soll an diesem Mittwoch gesprochen werden.
Der Russlanddeutsche Alex W. muss sich seit dem 26. Oktober wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten. Er soll am 1. Juli bei einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung die schwangere Marwa El-Sherbini geplant und kaltblütig erstochen und ihren Mann lebensgefährlich verletzt haben.
Zuletzt aktualisiert: 10. November 2009, 14:35 Uhr
