Urteil des Landgerichtes Dresden
Lebenslange Haft für Mörder von Marwa El-Sherbini
Der Mörder der Ägypterin Marwa El-Sherbini ist am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 28-Jährige wurde des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig gesprochen. Birgit Wiegand, die Vorsitzende Richterin der Kammer stellte in der Urteilsbegründung zudem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Damit sei eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Angehörigen El-Sherbinis, die in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren, reagierten enttäuscht. Sie kritisierten, dass Alex W. wieder freikommen könne.
"Dass er Marwa El-Sherbini vor den Augen ihres dreijährigen Kindes ermordete, wiegt besonders schwer."
Laut Richterin Wiegand hat der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit von Marwa El-Sherbini bewusst ausgenutzt. Er habe die Tat geplant und mit Vorsatz gehandelt. Die Mordmerkmale "Heimtücke" und "niedere Beweggründe" seien deshalb erfüllt. Die Vorsitzende Richterin hielt dem Angeklagten vor, er habe "keine aufrichtige Reue darüber gezeigt, dass er eine Familie ausgelöscht hat".
Ausländerhass war Motiv des Täters
Wiegand zufolge habe das Gericht im Gegensatz zur Verteidigung beim Angeklagten keine Voraussetzungen für eine Schuldminderung gesehen. Es gebe auch keine Anzeichen dafür, dass der Täter "im Affekt im Sinne einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung" handelte. In ihrer Urteilsbegründung führte Birgit Wiegand zudem die ausländerfeindliche Gesinnung des Mannes an. Das Leben in Deutschland habe er als "Multikultischeiße" empfunden. Er sei der Meinung gewesen, Ausländer nähmen ihm die Arbeit weg, sagte Wiegand. Dass der Russlanddeutsche selbst anderer Herkunft sei, habe er verdrängt.
Verteidigung erwägt Revision
Rechtsanwalt Michael Sturm, einer der beiden Verteidiger des Russlanddeutschen erklärte nach dem Urteil, er werde nun eine Revision prüfen. "Ich tendiere im Moment stark dazu", sagte Sturm. Die Verteidiger hatten eine Verurteilung wegen Totschlags und versuchten Totschlags im Affekt erreichen wollen. Das Landgericht hatte sich noch am Dienstag mit einem Dokument der russischen Justizbehörden befasst, in dem Gründe für die Ausmusterung von Alex W. aus der russischen Armee aufgeführt sind. Demnach wurde bei dem Mann eine "nichtdifferenzierte Schizophrenie" festgestellt. Gerichtspsychiater Stefan Sutarski blieb bei einer erneuten Anhörung bei seiner Einschätzung, dass der Russlanddeutsche voll schuldfähig ist.
Unmittelbar vor der Urteilsverkündung hatten rund 100 Muslime aus ganz Deutschland vor dem Landgericht gegen Diskriminierung protestiert. Es gehe nicht darum, Druck auf das Gericht auszuüben, hatte einer der Redner erklärt. Die Teilnehmer forderten von der Regierung, gegen antiislamische Hetze auf Internetseiten und in Vereinen vorzugehen.
Der 28-jährige Alex W. hatte am 1. Juli die Ägypterin in einem Saal des Dresdner Landgerichts erstochen. Er verletzte auch den Ehemann der Frau. Der seit 2003 in Deutschland lebende Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, die Frau im Affekt getötet zu haben. Seine ausländerfeindliche Gesinnung sei nicht das Tatmotiv gewesen.
Zuletzt aktualisiert: 11. November 2009, 20:36 Uhr



