Sachsen

Affäre um Handy-Daten : Auch CDU und FDP plädieren nun für Sonderbericht

In der Affäre um massenhaft erfasste Handy-Daten plädiert nun auch die CDU/FDP-Koalition im Sächsischen Landtag für einen Sonderbericht des Landesdatenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Beide Fraktionen stellten am Freitag während einer Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Landtages einen entsprechenden Antrag. Der CDU-Rechtsexperte Marko Schiemann sagte, Rechtsstaatlichkeit brauche Transparenz. Die Oppositionsfraktionen Linke, SPD und Grüne hatten zuvor bereits mehrfach gefordert, die massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten bei Gegendemonstrationen zu den Dresdner Neonazi-Aufmärschen im Februar vom Datenschützer bewerten zu lassen.

Bericht wird bis September vorgelegt

Schurig kündigte an, er werde dem Landtag den Bericht bis zum 10. September vorlegen. Die Oppositionsfraktion zeigte sich anschließend mit den Ergebnissen der Sondersitzung zufrieden. Der Linken-Abgeordnete Klaus Bartl sagte, eine Reihe von Fragen sei aber weiterhin offen. Zu klären sei etwa, ob die Erfassung der Telefondaten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten oder Rechtsanwälten von der Polizei bewusst angestrebt oder billigend in Kauf genommen wurde. "Wir wollen auch wissen, ob etwa der Landtag, Wahlkreisbüros von Abgeordneten oder Redaktionsräume von Medien im Bereich der Funkzellenabfrage oder der Wirkung von Abhörgeräten lagen", sagte Bartl.

Datenschützer soll Staatsanwaltschaften kontrollieren

Wie Justizminister Jürgen Martens (FDP) am Freitag mitteilte, soll der Landesdatenschutzbeauftragte künftig die Staatsanwaltschaften stärker kontrollieren. Diese müssten den Datenschutzbeauftragten künftig informieren, wenn viele unverdächtige Personen von einer Erfassung der Handydaten betroffen sein könnten, erklärte Martens. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft und der Landesdatenschutzbeauftragte hätten bereits eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Schurigs Sprecher Andreas Schneider sagte, der Datenschutzbeauftragte habe damit zwar nicht mehr Befugnisse. Er könne aber beratend eingreifen, um Fehler bei den Polizeiermittlungen zu vermeiden und den Datenschutz zu gewährleisten. Solche Beratungen seien beispielsweise bei der Fahndung nach Sexualstraftätern bereits gängige Praxis.

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Zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2011, 10:59 Uhr

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