Tausendfache Erfassung von Handydaten : Datenschützer rüffelt sächsische Ermittlungsbehörden
In der sogenannten Handydaten-Affäre haben die sächsischen Ermittler offenbar gegen geltendes Recht verstoßen. Das geht aus einem Bericht hervor, den Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig dem Landtag vorgelegt hat. Schurig sagte am Freitag in Dresden, während der massenhaften Erfassung von Telefondaten bei Protesten gegen Neonazi-Demos in Dresden sei mehrfach gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen worden. Mit der Funkzellenabfrage seien Polizei und insbesondere Staatsanwaltschaft weit über das Ziel hinausgeschossen. Aus seiner Sicht hätte es die umstrittenen Abfragen im Februar nicht geben dürfen, erklärte der Datenschützer.
Datenerfassung war unverhältnismäßig
In dem Sonderbericht für den Landtag zu den Vorgängen heißt es, die Anforderung Tausender Daten sei unverhältnismäßig gewesen. Bereits die zeitlichen und örtlichen Ausmaße seien unangemessen gewesen. In einem Fall seien in einem Dresdner Stadtviertel über 48 Stunden Daten erfasst worden. Schurig kritisierte, die Angemessenheit sei nicht geprüft worden, obwohl Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit und die Religionsfreiheit berührt waren. In dem Viertel hatte es auch Mahnwachen vor Kirchen gegeben. Schurig sprach förmliche Beanstandungen gegen die Ermittlungsbehörden aus - die schärfste Form der Rüge, die der Datenschutzbeauftragte zur Verfügung hat.
LKA ohne Konzept zum Umgang mit Daten
Scharf kritisiert der 53 Seiten starke Bericht das Landeskriminalamt Sachsen. Die Behörde habe kein Konzept gehabt, um die Unmengen von Daten auf das für die Strafverfolgung erforderliche Maß zu reduzieren. Schurig forderte, den noch immer gespeicherten Datenbestand schnellstens zu reduzieren. Die rund 40.000 unbeteiligten Betroffenen sollen nach dem Willen des Datenschutzbeauftragten bis spätestens Ende des Jahres informiert werden.
Kritik übt der Bericht auch an der Arbeit der Dresdner Staatsanwaltschaft. Die hätte bei Anträgen auf Datenabfrage im Briefkopf bereits das Amtsgericht Dresden eingetragen. Der jeweilige Richter habe dann nur noch das Aktenzeichen eingetragen und seine Unterschrift darunter gesetzt. Das Verhalten der Richter bewertete Schurig mit Verweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte nicht. Allerdings dürften sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht hinter den Richtern verstecken: Sie hätten selbst die Verhältnismäßigkeit abwägen müssen.
Opposition fordert weitere Aufklärung
Wegen des Berichts gerät nun erneut auch die sächsische Landesregierung unter Druck. Linke, SPD und Grüne verlangten, dass die Datenaffäre weiter aufgeklärt wird. Sie fordern eine Stellungnahme der Regierung nächste Woche im Landtag. Linken-Fraktionschef André Hahn sagte, Schurigs Kritik ziele neben Polizei und Staatsanwaltschaft auch ganz deutlich auf die Ministerien für Justiz und Inneres. Ohne das Zusammenspiel beider Behörden wäre das "einer Rasterfahndung gleichkommende massenhafte Erfassen Handydaten" überhaupt nicht möglich gewesen, erklärte Hahn. Der Grünen-Rechtsexperte Johannes Lichdi fordete von Justizminister Jürgen Martens (FDP) und Innenminister Markus Ulbig (CDU), sie sollten endlich die Rechtswidrigkeit der Funkzellenabfragen gegen Unschuldige zugeben und die vom Landesdatenschützer geforderten Konsequenzen ziehen.
Staatsanwaltschaft und Innenminister weisen Kritik zurück
Die Dresdner Staatsanwaltschaft wies die Kritik des Datenschutzbeauftragten zurück. Die Ermittlungsbehörde gehe auch weiterhin davon aus, dass die aufgrund richterlicher Anordnungen durchgeführten Funkzellenabfragen rechtmäßig waren, sagte ihr Sprecher Lorenz Haase. "Insbesondere wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt", erklärte Haase. Die Datenerfassung sei zur Aufklärung der massiven und von einer Vielzahl von Personen begangenen Straftaten erforderlich gewesen. Ähnlich argumentierte Innenminister Ulbig. Die Ermittlungsbehörden hätten bei den Funkzellenabfragen auf rechtsstaatlicher Grundlage gehandelt, teilte er mit. Zudem habe die Regierung bereits reagiert und einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung auf den Weg gebracht.
Rund eine Million Verkehrsdatensätze erfasst
Staatsanwaltschaft und Polizei hatten am Rande von Protesten gegen Kundgebungen von Neonazis am 13. und 19. Februar in Dresden eine großräumige Telefonüberwachung veranlasst. Betroffen waren weite Teile der Innenstadt. Mehr als eine Million sogenannter Verkehrsdatensätze von Mobiltelefonen wurden erfasst. Bekannt wurde die Aktion erst Monate später.
Der sächsische Datenschutzbeauftragte
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte wird vom Landtag auf sechs Jahre in sein Amt gewählt. Er ist dem Landtag angegliedert und verfügt über ein Team von etwa 20 Mitarbeitern, darunter Juristen, Informatiker und Verwaltungsfachleute. Der Datenschutzbeauftragte berät die öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen und kontrolliert, dass diese nur auf gesetzlicher Grundlage Informationen über Menschen sammeln, nutzen und übermitteln. Er nimmt diese Aufgabe unabhängig wahr und legt aller zwei Jahre einen umfassenden Datenschutzbericht vor. Außerdem informiert er die Öffentlichkeit, wenn er gravierende Missstände bei der Verarbeitung personenbezogener Daten feststellt. Besonderes Augenmerk richtet der Datenschutzbeauftragte neben der Beratung und Aufklärung in Datenschutzfragen auf die Entwicklung der automatisierten Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung und privaten Unternehmen.
