Gesetzesinitiative : Sachsen will Erhebung von Mobilfunkdaten einschränken
Nach Kritik an der massenhaften Abfrage von Handydaten in Dresden macht sich Sachsen nun für eine Änderung der Strafprozessordnung stark. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Dresden eine entsprechende Bundesratsinitiative. Danach soll die sogenannte Funkzellenabfrage künftig nur noch möglich sein, wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt, für die eine Mindestfreiheitsstrafe von einem halben Jahr vorgesehen ist.
"Bisherige Regelungen nicht präzise genug"
Justizminister Jürgen Martens (FDP) sagte, die Funkzellenabfrage bleibe ein wirksames Instrument zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. "Klar ist aber auch, dass die bisherige gesetzliche Regelung nicht präzise genug ist", so Martens. Mit dem Vorstoß solle nun Klarheit für die Ermittler geschaffen werden. Außerdem werde der Datenschutz gestärkt und der "Blick für die Rechte unbeteiligter Dritter". In Sachsen waren nach teils gewalttätigen Protesten gegen Neonazis am 19. Februar in Dresden durch Polizei und Staatsanwaltschaft mehr als eine Million Handydaten erfasst und ausgewertet worden. Der sächsische Datenschutzbeauftragte hatte die Aktion scharf kritisiert.
Richtervorbehalt soll ins Gesetz
Nach den Vorstellungen des sächsischen Kabinetts soll auch ein sogenannter Richtervorbehalt für den weiteren Umgang mit den erhobenen Daten festgeschrieben werden. Bisher liege diese Entscheidung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, erklärte Martens. Künftig solle nach Funkzellenabfragen ein Richter entscheiden, ob die gewonnenen Erkenntnisse auch in einem anderen Strafverfahren verwendet werden dürfen. Auch sollen bei Überwachungsaktionen gewonnene personenbezogene Daten künftig unverzüglich gelöscht werden, wenn diese für eine Strafverfolgung nicht benötigt werden.
Grüne bleiben skeptisch
Der Rechtsexperte der Grünen im Landtag, Johannes Lichdi, reagierte mit Skepsis auf die Initiative von Martens. "Ob sich mit dem angekündigten Gesetzentwurf das grobschlächtige Vorgehen der Ermittlungsbehörden zum 19. Februar 2011 so nicht noch einmal wiederholt, bleibt offen", sagte Lichdi. Die Ankündigung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, für eine gründliche Bewertung fehle allerdings der konkrete Gesetzentwurf. Diesen habe der Justizminister noch nicht vorgelegt, kritisierte der Grünen-Politiker.
