Sachsen

Entscheidung der Verfassungsgerichtes : Regierung verletzte beim Sachsen LB-Verkauf Verfassung

Das Vorgehen der sächsischen Staatsregierung beim Verkauf der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg war weitgehend nicht rechtens und stellt eine Verletzung der Landesverfassung dar. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Freistaates am Freitag im Leipzig. Die Richter gaben damit einer Klage der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teilweise statt. Nach deren Ansicht hätte der Landtag sowohl bei der Übernahme einer Staatsgarantie für die spekulativen Geschäfte der Landesbank als auch bei der Bewilligung einer Milliarden-Bürgschaft nach dem Verkauf an die Landesbank Baden-Württemberg eingebunden werden müssen. Die Leipziger Verfassungsrichter sahen in der Erhöhung der Kreditlinie für die Sachsen LB ohne die Zustimmung des Parlaments eine "Verletzung der Rechte des sächsischen Landtages".

Landtag entscheidet über Staatsfinanzen

Laut der Verfassung des Freistaates hat der Landtag das Recht der Haushaltsbewilligung. Er beschließt den Staatshaushalt, in welchem alle Einnahmen und Ausgaben des Freistaates ausgewiesen sind. Zum Budgetrecht des Landesparlamentes gehört neben der Haushaltsbewilligung auch die Kontrolle über den Haushaltsvollzug.

Landesbank musste 2007 verkauft werden

Die ehemalige sächsische Landesbank war im Sommer 2007 nach Fehlspekulationen in eine finanzielle Schieflage geraten. Insbesondere die in Dublin ansässige Tochtergesellschaft Sachsen LB Europe hatte Wertpapiergeschäfte im Umfang von mindestens 17 Milliarden Euro getätigt. Ein großer Teil davon waren hochspekulative Transaktionen auf dem nordamerikanischen Immobilien- und Hypothekenmarkt.
Die von der Pleite bedrohte Bank war Ende 2007 an die baden-württembergische LBBW verkauft worden. Das Land Sachsen bürgt mit 2,75 Milliarden Euro für mögliche Ausfälle riskanter Fonds. Mit den Vorgängen um die Sachsen LB, die heute als Sachsen Bank firmiert, beschäftigt sich auch ein Landtags- Untersuchungsausschuss.

Zuletzt aktualisiert: 28. August 2009, 13:15 Uhr

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