Justizvollzug : Erste sächsische Sicherungsverwahrte in Bautzen
13 sächsische Sicherungsverwahrte sind am Dienstag von Burg in Sachsen-Anhalt nach Bautzen verlegt worden. Das geschah infolge eines neuen Gesetzes zur Sicherungsverwahrung in Sachsen. Danach wird die Unterbringung der sächsischen Sicherungsverwahrten in der Justizvollzugsanstalt Bautzen konzentriert.
Der gemeinsame Vollzug der Sicherungsverwahrung mit Thüringen und Sachsen-Anhalt ist damit beendet. Wie das Justizministerium mitteilte, sei die Überführung problemlos verlaufen. Ein weiterer Mann bleibt wegen einer sozialtherapeutischen Behandlung vorerst noch in Burg.
Einzelwohnräume 15 Quadratmeter groß
Ab Mai sollen für die Neuankömmlinge in einem umgebauten Hafthaus der Bautzner Justizvollzugsanstalt zunächst 20, später 40 je rund 15 Quadratmeter große Einzelwohnräume mit Sanitärkabine zur Verfügung stehen. Bis zur endgültigen Fertigstellung kommen die ehemaligen Straftäter in einem "Interimsbereich" unter. Auch Therapie- und Freizeiträume sind geplant. Unmittelbar am Haus soll es ein Außengelände mit Sportmöglichkeiten geben.
Die Umbaukosten liegen bei etwa 7,4 Millionen Euro. Die Sicherungsverwahrung ist das schärfste Mittel, das der Staat im Strafvollzug gegen seine Bürger einsetzen kann. Zum Schutz der Bevölkerung kann jemand, der als gefährlich gilt, noch nach dem Ende seiner Strafe eingesperrt bleiben. Derzeit gibt es 19 sächsische Sicherungsverwahrte.
Sicherungsverwahrung
Sicherungsverwahrte sind ehemalige Straftäter, die ihre Schuld bereits im Gefängnis gesühnt haben, aber auch da-
nach noch als Gefahr für die Allgemeinheit gelten.
Zum Schutz der Bevölkerung werden Sicherungsverwahrte nach Absitzen ihrer Straftaten weiterhin in Justizvollzugsanstalten untergebracht. Allerdings sind sie dort von den Straftätern getrennt und werden auf das Leben in Freiheit vorbereitet.
Eine Sicherungsverwahrung wird vom Gericht schon im Urteil angeordnet oder
zumindest offen gehalten.



