Staatsanwaltschaft will höheres Strafmaß : Berufung gegen Dresdner Blockade-Urteil
Ein Rechtsstreit um die Blockaden von Neonazi-Aufmärschen 2011 in Dresden geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft Dresden bestätigte am Mittwoch der Nachrichtenagentur epd, dass sie gegen das Urteil gegen einen 36-jährigen Berliner Berufung eingelegt hat. Die verhängte Strafe von knapp zwei Jahren sei nicht ausreichend, hieß es zur Begründung. Die Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Auch der Rechtsanwalt des Angeklagten hat laut Amtsgericht Dresden Berufung eingelegt. Er hält die Strafe für ungerechtfertigt. Wann der Fall am Dresdner Landgericht verhandelt wird, ist noch unklar.
Verteidiger bezweifelt Beweislage
Das Amtsgericht Dresden hatte den Mann in der vergangenen Woche zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ihm werden Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch und Beleidigung zur Last gelegt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Berliner bei der Blockade eines rechtsextremen Demonstrationszuges am 19. Februar 2011 die Durchbrechung der Polizeisperre koordiniert hat. Der Angeklagte sei durch seine Körpergröße und andere Indizien hinreichend identifiziert worden, erklärte das Gericht. Der Verteidiger bezweifelte jedoch die eindeutige Erkennbarkeit seines Mandanten auf Polizeivideos.
Bundesweite Kritik am Urteil
Das Urteil gegen den Angestellten der Bundesgeschäftsstelle der Linken ist in der Öffentlichkeit heftig umstritten. Unter anderen kritisierte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse das Strafmaß. Das Urteil sei "höchst befremdlich", sagte Thierse. Einem Angeklagten die Taten anderer anzurechnen und ihn gewissermaßen stellvertretend zu einer knapp zweijährigen Gefängnisstrafe zu verurteilen, sei sehr "irritierend". Thierse verglich das Urteil mit dem des Dresdner Landgerichts im Fall der Neonazigruppe "Sturm 34". Den Mitgliedern wurden schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung nachgewiesen und sie wurden lediglich zu Bewährungsstrafen verurteilt. "Das sind schon eigentümliche Dresdner Justizverhältnisse." Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, sagte, es handle sich um ein Abschreckungsurteil, für das sie sich als Dresdnerin schäme. Im Vorfeld der diesjährigen Anti-Nazi-Proteste am 13. Februar solle Angst geschürt werden. Am Freitag vergangener Woche protestierten in Dresden rund 450 Menschen gegen das Urteil.
Mit stundenlangen Protesten und teilweise gewaltsamen Blockaden hatten am 19. Februar 2011 Tausende Menschen in Dresden einen genehmigten Aufmarsch von Rechtsextremen verhindert. Die Polizei nahm damals mehr als 50 Demonstranten wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Körperverletzung und Widerstandes gegen Polizeibeamte in Gewahrsam.
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