Reinelts Ruhestand : Michael Bautz verwaltet vorübergehend Bistum
Michael Bautz heißt der Diözesanadministrator für das Bistum Dresden-Meißen. Wie das Bistum mitteilte, wählte das sechsköpfige Domkapitel unter Leitung von Domdekan Georg Weinhold den 71-Jährigen am Dienstag zum Verwalter der Diözese für die Zeit bis zur Neubesetzung des Bischofsstuhls.
Bautz war unter Bischof Joachim Reinelt bereits seit Juli 2007 als Generalvikar in zentraler leitender Funktion für das Bistum tätig. Der Vatikan hatte am Montag dem Ruhestand von Reinelt zugestimmt. Als "große Verantwortung gegenüber dem Volk Gottes" bezeichnete der neugewählte Diözesanadministrator in einer ersten Reaktion seine neue Aufgabe. Er werde sich bemühen, in der Übergangszeit "den Glauben an Gott und die Zukunft auf frohe Weise zu vermitteln".
Gebürtiger Breslauer 1967 zum Priester geweiht
Michael Bautz wurde am 2. April 1940 in Breslau geboren und empfing 1967 in Dresden die Priesterweihe. Nach Kaplansjahren in Chemnitz und Leipzig arbeitete er als Subregens am Erfurter Priesterseminar, als Spiritual am Dresdner Kapellknabeninstitut und als Gemeindepfarrer in Dresden-Johannstadt. 1997 ging er als Missionar in die Dominikanische Republik. Von 1998 bis 2006 wirkte er als Gemeindepfarrer im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz auf Kuba. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland war er zunächst als Krankenhausseelsorger am Dresdner Sankt-Joseph-Stift tätig. Am 1. Juli 2007 wurde er von Bischof Reinelt zum Generalvikar des Bistums ernannt. In dieser Funktion war Bautz der persönliche Stellvertreter von Bischof Reinelt in allen Verwaltungsaufgaben und Leiter des Bischöflichen Ordinariats.
Verwalter übernimmt zeitweise bischöfliche Aufgaben
Die Befugnisse des Verwalters entsprechen im Wesentlichen denen eines Bischofs. Allerdings darf er gemäß Kirchenrecht keine Grundsatzentscheidungen treffen, die den neuen Bischof binden oder in seinen bischöflichen Rechten beeinträchtigen könnten. Die Aufgaben des Diözesanadministrators enden, wenn der Bischofsstuhl neu besetzt ist.
Zur Wahl eines neuen Bischofs für das Bistum Dresden-Meißen wird dem Domkapitel ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Dazu legen die Domkapitulare in Rom eine aktuelle Liste geeigneter Kandidaten vor. Darüber hinaus war der Bischof von Dresden-Meißen angehalten, dem Vatikan alljährlich eine Zusammenstellung geeigneter Nachfolger zuzusenden. Unter Würdigung dieser Kandidatenlisten erstellt der Heilige Stuhl nun eine Auswahl mit drei Vorschlägen, die immer mindestens einen Kandidaten aus dem Bistum Dresden-Meißen enthalten soll. Aus dieser Dreiergruppe wählt dann das Domkapitel in freier und geheimer Wahl den neuen Bischof, den 49. Hirten auf dem Bischofsstuhl des Bistums Dresden-Meißen. Die Wahl eines neuen Bischofs kann nach Angaben des Bistum sechs Monate bis ein Jahr dauern. Das Kirchenrecht habe keine Frist dafür vorgesehen.
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