"Nicht eindeutige Beweislage" : Erster Prozess wegen Demo-Blockaden in Dresden geplatzt
Vor dem Dresdner Amtsgericht ist ein erster Prozess gegen einen der Blockierer des Neonazi-Aufmarsches vom 19. Februar geplatzt. Richter Hajo Falk erklärte, es müsse weitere Ermittlungen geben, die vorliegende Beweislage sei nicht eindeutig. Das Gericht hatte das Verfahren nach dem Verlesen der Anklage, einer Zeugenvernehmung und einem anschließenden Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten ausgesetzt. Das Verfahren soll wahrscheinlich im Dezember erneut starten. Angeklagt ist ein 22-jähriger Student aus Dresden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor, weil er sich in der Nähe des Dresdner Hauptbahnhofs mit rund 1.700 weiteren Aktivisten an der etwa zweistündigen Blockade des Neonazi-Aufmarsches beteiligt haben soll.
Polizist erinnert sich nicht an den Angeklagten
In dem Verfahren hatte ein Polizist ausgesagt, dass viele Personen die Straße blockiert hatten. An den Angeklagten konnte sich der Beamte nicht erinnern. Der junge Mann selbst hatte zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geschwiegen. Seine Verteidigerin Kristin Pietrzyk sagte, es sei möglich, dass Passanten in den Polizeikessel gelangt seien, die gar nicht an der Blockade teilgenommen hätten. Die Polizei hatte am 19. Februar die Personalien des Angeklagten aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte später einen Strafbefehl über 150 Euro gegen ihn. Weil der Student die Strafe nicht akzeptierte, kam es zum Prozess.
Sympathiekundgebungen für den Angeklagten
Vor dem Gericht hatte es Sympathiebekundungen für den Angeklagten gegeben. Die Verhandlung selbst verfolgten mehrere Dutzend Menschen, darunter auch Aktivisten des "Bündnisses Dresden Nazifrei". Sie hatten vor dem Gebäude ein Transparent mit der Aufschrift "Ziviler Ungehorsam ist legitim" entrollt. Unter den Zuschauern befand sich auch der SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle.
Schon am Vormittag sollte der Prozess gegen eine Lehrerin beginnen, der ebenfalls die Teilnahme an einer Blockade vorgeworfen wird. Wegen einer Erkrankung der Angeklagten wurde die Verhandlung jedoch kurzfristig abgesagt. Bereits am Montag hatten Amtsgericht und Staatsanwaltschaft auch den Prozess gegen eine weitere Blockiererin vertagt, Gründe dafür wurden nicht genannt. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft die Teilnehmer der Blockaden ist bundesweit umstritten. Die Anklagebehörde leitete in der Vergangenheit Ermittlungen gegen mehr als 200 mutmaßliche Blockierer ein.
