Mittweida

18-Jährige akzeptiert Urteil im Hakenkreuz-Fall

Die wegen Vortäuschung einer Straftat verurteilte Rebecca K. hat den vom Amtsgericht Hainichen gegen sie verhängten Schuldspruch akzeptiert. Ihr Verteidiger Axel Schweppe teilte am Donnerstag mit, er habe "auf ausdrücklichen Wunsch" der 18-jährigen die bereits eingelegten Rechtsmittel gegen das Urteil wieder zurückgezogen.

Dies sei jedoch kein Schuldeingeständnis, erklärte der Anwalt. Seine Mandantin halte vielmehr an ihrer Schilderung des Vorfalles fest. Sie sehe sich aber nicht in der Lage, ein zweites Mal eine Hauptverhandlung von erheblicher Dauer und entsprechender medialer Begleitung durchzustehen.

Die zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alte Jugendliche hatte im November 2007 bei der Polizei angegeben, sie habe einem kleinen Aussiedlermädchen helfen wollen, das von Neonazis attackiert worden sei. Vier der Angreifer hätten ihr daraufhin auf einem Parkplatz unweit eines Mittweidaer Supermarktes ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt.

Gutachter ging von "Selbstbeibringung" der Verletzungen aus

Die Ermittler glaubten Rebecca K. jedoch nicht und es kam zur Anklage. Die Staatsanwaltschaft stützte sich dabei vor allem auf das Gutachten eines Hamburger Rechtsmediziners. Nach dessen Ansicht deuteten Art und Schwere der Verletzungen auf eine sogenannte "Selbstbeibringung" hin. Die Angeklagte bestritt den Vorwurf. Das Amtsgericht Hainichen verurteilte Rebecca K. Ende 2008 dennoch zu einer Jugendstrafe von 40 Arbeitsstunden.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Umstritten war auch die Auszeichnung, die Rebecca K. durch das "Bündnis für Demokratie und Toleranz" trotz laufender Ermittlungen für ihr Engagement gegen Rechtsextremismus verliehen worden war.

Zuletzt aktualisiert: 19. Februar 2009, 18:18 Uhr

 

 
 
 
 
 

 

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