Urteil des Oberlandesgerichts : "Thor-Steinar"-Laden in Plauen muss ausziehen
Der Rechtsstreit um den Auszug des "Thor-Steinar"-Ladens in Plauen ist nach zweieinhalb Jahren zu Ende. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Beschwerde der Mieterin gegen ihre Kündigung zurück. Die Mieterin habe ihre sogenannte vorvertragliche Aufklärungspflicht nicht erfüllt, heißt es in der Urteilsbegründung. Vor Abschluss des Mietvertrags hätte sie mitteilen müssen, dass in dem Geschäft ausschließlich die in der rechten Szene beliebte "Thor-Steinar"-Bekleidung verkauft wird.
Mieterin kam Auskunftspflicht nicht nach
Nach Ansicht der Richter hätte die Geschäftsinhaberin die Vermieterin vor Vertragsschluss im Jahr 2009 darüber aufklären müssen, welchen Stellenwert die Textilien der Marke "Thor Steinar" im Ladenlokal einnehmen sollten. Die Vermieterin habe entsprechende Bedenken geäußert. Die Mieterin hätte also erwähnen müssen, dass in dem Geschäft die Marke "Thor Steinar" nicht nur "unter einer Vielzahl von angeboten Marken" angeboten werden würden.
Der Streit währte rund zweieinhalb Jahre. Die Vermieterin hatte der Ladenbetreiberin bereits sieben Wochen nach Geschäftseröffnung wegen arglistiger Täuschung fristlos gekündigt. Ende 2011 war die Betreiberin des Ladens durch ein Urteil des Landgerichts Zwickau zur Räumung des Ladens aufgefordert worden. Sie ging jedoch in Berufung und konnte damit den Auszug hinauszögern. Gegen das neue Urteil kann kein Einspruch mehr eingelegt werden.
Ähnlicher Fall in Chemnitz
Zuletzt hatte ein im März neu eröffneter Thor-Steinar-Laden in Chemnitz für Proteste gesorgt. Das Geschäft hatte zunächst unter dem Namen "Brevik" eröffnet und damit unter Anwohnern und Politikern Assoziationen zum Norweger Anders Behring Breivik geweckt, der 2011 bei zwei Attentaten 77 Menschen umgebracht hatte. Daraufhin wurde das Geschäft in "Tønsberg" umbenannt, wie "Brevik" ein norwegischer Ortsname.
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