Sicherungsverwahrung : Keine Einigung zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt
Die Verhandlungen über eine Fortsetzung der gemeinsamen Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter aus Mitteldeutschland im sachsen-anhaltischen Burg sind endgültig gescheitert. Wie das Justizministerium in Dresden mitteilte, konnte keine Einigung erzielt werden, obwohl Sachsen und Thüringen zu weiteren Zugeständnissen bereit waren. Beide Freistaaten boten noch einmal eine stärkere finanzielle Beteiligung an den Kosten für nötige Investitionen sowie für mehr Therapie- und Betreuungsangebote an. Sachsen-Anhalt habe jedoch abgelehnt und selbst weder konkrete Zahlen noch Vorschläge zu einer geänderten Abrechnung für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten vorgelegt, teilte das sächsische Justizministerium mit.
15 Männer her, 77 Frauen hin
Sachsens Justizministerminister Jürgen Martens bedauerte das Ende der Zusammenarbeit. Vor allem die geforderten differenzierten Therapieangebote für Sicherungsverwahrte hätten durch einen gemeinsamen Fachkräftepool an einem Standort effektiver umgesetzt werden können. Martens kündigte zugleich an, dass künftig keine weiblichen Gefangenen aus Sachsen-Anhalt mehr in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz untergebracht werden könnten. Diese Kapazitäten würden jetzt für die 15 sächsischen Sicherungsverwahrten aus Burg benötigt.
Sachsen-Anhalt muss die betroffenen 77 Frauen nun in anderen Einrichtungen unterbringen und verhandelt derzeit mit Brandenburg. Thüringen muss sich wie Sachsen jetzt auch nach einem Platz für seine Sicherungsverwahrten umsehen, die noch in Burg sitzen. Justizstaatssekretär Dietmar Herz erklärte, der Freistaat werde nun unter den anderen Bundesländern nach Kooperationspartnern suchen oder die Unterbringung der derzeit drei Betroffenen selbst organisieren.
Auslöser war ein Gerichtsurteil
Die drei mitteldeutschen Länder hatten zunächst vereinbart, in Burg bei Magdeburg ein zentrales Gefängnis zur Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern einzurichten. Das Gefängnis wurde 2009 eröffnet. Dann entschied jedoch das Oberlandesgericht Naumburg, dass Betroffenen von 2013 an mindestens 20 Quadratmeter Wohnraum sowie Bad und Küchenzeile zur Verfügung stehen müssen. Sachsen-Anhalt erklärte daraufhin, ihm fehle das Geld für entsprechende Investitionen und stieg aus dem Vertrag aus. Als Reaktion kündigte Sachsen die Vereinbarung zur gemeinsamen Unterbringung weiblicher Gefangener.

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