SEK-Einsatz am 19. Februar : LKA zahlt Schadenersatz für Polizeiaktion in Dresden
Das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) hat den am 19. Februar während einem Einsatz des Sondereinsatzkommandos der Polizei (SEK) im Dresdner "Haus der Begegnung" entstandenen Schaden beglichen. Wie der Linken-Stadtvorsitzende Hans-Jürgen Muskulus dem MDR bestätigte, sei eine Zahlung von 5.600 Euro bereits eingegangen. Die Polizisten hatten das Gebäude in dem Verdacht gestürmt, dass Linksextremisten von dort aus Gewalttaten organisieren.
Linke klagt weiter
Vor dem Dresdner Verwaltungsgericht hatte der Stadtverband der Linken eine Klage eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion feststellen zu lassen. Diese Klage sei wesentlich wichtiger als die nun gezahlte Entschädigung sagte Muskulus, sie werde auf jeden Fall weiter verfolgt. "Bis heute wurde durch Staatsanwaltschaft und Polizei noch keine konkreten Beschuldigungen vorgebracht, lediglich Verdächtigungen wurden geäußert", sagte Muskulus. Nach seinen Angaben werde zudem weiter versucht, Teilnehmer an den Protesten gegen den Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar unter Druck zu setzen. So habe die Polizei bundesweit Busunternehmen aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, welche Personen Busse für Fahrten nach Dresden angemietet hatten. Auch gegen die bei dem Polizeieinsatz im "Haus der Begegnungen" festgenommenen Personen werde weiterhin wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, sagte Muskulus.
Türen und Schlösser gewaltsam aufgebrochen
Bei dem Polizeieinsatz hatte ein 120 Mann starkes Kommando am Rande der Krawalle von Rechts- und Linksextremen am 19. Februar in Dresden das Haus in der Großenhainer Straße gestürmt und komplett durchsucht. Das SEK hatte sich gewaltsam Zutritt zu dem Gebäude verschafft, die Beamten brachen insgesamt neun Türen mit Fußtritten oder Kettensägen auf. Als Grund für die Aktion nannte die Dresdner Staatsanwaltschaft den Verdacht auf schweren Landfriedensbruch gegen Unbekannt. Bei der Aktion wurden nach Angaben der Ermittler 25 Mobiltelefone und 21 Computer mit personenbezogenen Daten beschlagnahmt.
Das LKA musste nach dem Einsatz eine Panne einräumen. Demnach wurde der Durchsuchungsbefehl irrtümlich für das falsche Gebäude beantragt, jedoch das richtige Gebäude gestürmt. Das LKA sprach in einer schriftlichen Erklärung von einem "zu vernachlässigenden Formfehler".
