Proteste gegen Neonazis in Dresden : Bürgerrechtler prangern Umgang mit Demonstranten an
Die Kritik am Umgang von Polizei und Politik mit Demonstranten, die vor einem Jahr in Dresden gegen Neonazi-Aufmärsche protestiert hatten, reißt nicht ab. Eine Untersuchungskommission des Kölner Grundrechtekomitees stellte in einem 60-seitigen Bericht fest, dass das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit "ohne Not" eingeschränkt worden sei. Die Kommission, zu der Anwälte und Vertreter von SPD, Grünen und Linken gehören, legte den Bericht am Donnerstag in Berlin vor. Sie sieht darin sogar die Demokratie in Sachsen gefährdet.
Bericht gibt Behörden Mitverantwortung an Krawallen
Anstoß für die Untersuchungen war der Umgang mit den Protesten gegen den Aufmarsch Tausender Rechtsextremer am 19. Februar 2011. Dabei war es in der sächsischen Landeshauptstadt zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen. In den Monaten danach ging die sächsische Justiz gegen Randalierer und auch Blockierer der Neonazi-Aufmärsche vor. Die Verantwortung für die Krawalle, bei denen mehr als 100 Polizisten verletzt wurden, sieht die Untersuchungskommission auch bei den Behörden. Das Konzept der Polizei, Rechtsextreme und Gegendemonstranten durch die Elbe räumlich voneinander zu trennen, "erzeuge fast zwangsläufig Konfrontationen". Die Entscheidung, wo und wann demonstriert werde, dürfe nicht bei der Versammlungsbehörde, sondern bei den Bürgern liegen.
Überwachung habe das "demokratisch erträgliche Maß" überschritten
Scharf kritisiert das Grundrechtekomitee auch die Arbeit der Ermittlungsbehörden. Die Überwachung und Datenerfassung von Demonstranten habe "jedes demokratisch erträgliche Maß" überschritten. Indem engagierte Bürger bereits im Vorfeld kriminalisiert worden seien, sollten sie von der Teilnahme an den Demonstrationen abgeschreckt werden. "Das aber gefährdet die Demokratie in ihren Fundamenten", argumentiert die Kommission. Besondere Erwähnung in dem Bericht findet die sogenannte Funkzellenabfrage durch Polizei und Staatsanwaltschaft, bei der mehr als eine Million Handydaten von Demonstranten, aber auch Anwohnern, Journalisten und Politikern erfasst wurden. Diese Technik sei ursprünglich zur Abwehr terroristischer Angriffe gedacht gewesen, heißt es in dem Bericht.
Forderung nach angemessenen Umgang mit Demonstranten
Mit Blick auf die in wenigen Tagen bevorstehenden Proteste forderte die Kommission einen angemessenen Umgang von Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Demonstranten. Selbst die in Sachsen so umstrittenen Blockaden von Neonazi-Aufmärschen stünden laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, wurde argumentiert. Eine Auflösung der Blockaden dürfe nur friedlich erfolgen – im Notfall durch Wegtragen der Personen. Der Einsatz von Wasserwerfern oder Pfefferspray müsse dagegen ausgeschlossen werden. Kommissionsmitglied und Rechtsanwalt Peer Stolle sagte, die bereits ausgesprochenen Drohungen der Polizei ließen jedoch "das schlimmste befürchten". So sei der Einsatz von Wasserwerfern bereits angekündigt worden.
Als Anlass für die Aufmärsche dienen den Rechtsextremen die alliierten Luftangriffe vom Februar 1945, bei denen Dresden stark zerstört wurde. Seit Jahren versuchen Neonazis, die Trauer um die Toten für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen. Das Bündnis "Dresden Nazifrei" hat bereits zu Blockaden der Aufmärsche aufgerufen. Eine von der Stadt Dresden ins Leben gerufene überparteiliche Arbeitsgemeinschaft will mit einer Großdemonstration in der Altstadt gegen die Rechtsextremen demonstrieren.
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