Erneuerbare Energien : Textilunternehmen wollen Energieumlage kippen
Die Textilbranche will mit drei Musterklagen gegen die zu zahlende Umlage für erneuerbare Energien vorgehen. Die drei klagenden Unternehmen aus Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg halten das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig. Da aber gegen das EEG nicht geklagt werden kann, richten sich die Musterklagen gegen ihre Energieversorger.
Aus Sachsen klagte die Firma Vowalon aus Treuen. Wie Anwalt Christoph Schäfer MDR 1 RADIO SACHSEN sagte, verlangt die Firma vom Energieversorger EnviaM die Rückzahlung des Geldes, das aus der Umlage für Erneuerbare Energien mit dem Strompreis zu zahlen ist. Nach Angabe des Betriebes zahlt das mittelständische Unternehmen 200.000 Euro jährlich. Der Anwalt sagte, er erwarte, dass der Fall wegen der grundsätzlichen Bedeutung letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen werde.
Firmen wollen juristische Prüfung erzwingen
Die drei Textilunternehmen wollten zunächst mit einem Boykott erreichen, dass gerichtlich geprüft wird, ob die Umlage überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Seit März zahlten sie die Umlage nicht mehr. Die erhoffte Reaktion der Energieversorger blieb allerdings aus, sodass sie schließlich selbst den juristischen Weg wählten.
Der Gesamtverband Textil und Mode unterstützt die Firmen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Wolf-Rüdiger Baumann, rechnete vor, dass sich die Kosten der EEG-Umlage, mit der Strom etwa aus Sonne und Wind gefördert würden, sich bereits jetzt auf auf insgesamt 200 Milliarden Euro beliefen. Die Summe beinhalte die gezahlten und noch zu zahlenden Vergütungen, da die Verträge mit den Produzenten erneuerbarer Energien auf 20 Jahre abgeschlossen werden. Man sehe sich deshalb auch als Vertreter der Verbraucher.
Verfassungsrechtler: Subventionsmaschine muss gestoppt werden
Der Textilverband stützt sich auf Gutachten der Universität Regensburg. Darin heißt es, die Energiewende sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht einer einzelnen Gruppe - in diesem Falle dem Stromverbraucher - aufgehalst werden dürfe. Außerdem gebe es für die energieintensive Industrie Befreiungsreglungen, während die rund 700 Textilunternehmen die volle Umlage zahlen müssten, sagte Verfassungsrechtler Gerritt Manssen. Derzeit seien das jährlich 70 Millionen Euro. Chancen sieht die Branche auch in einem früheren Urteil. 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Kohlepfennig als unzulässige Förderung einer Energieart gekippt.
Wer erneuerbare Energien in Deutschland einspeist, erhält eine garantierte Vergütung. Den Preis dafür zahlen alle Stromabnehmer über den Strompreis. Seit 1. Januar beträgt die Umlage knapp 3,6 Cent pro Kilowattstunde.
Kritik: Zu viele Großunternehmen von Zahlungen befreit
Die Thüringer Landtagsfraktion der Grünen fordert in diesem Zusammenhang, die energieintensive Industrie stärker an den Kosten zu beteiligen. Grünen-Politiker Dirk Adams rief Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig auf, als Vorsitzender des Beirates der Bundesnetzagentur dieses Problem auf der nächsten Sitzung zum Thema zu machen. Die Kosten der Energiewende würden lediglich an kleine und mittelständische Firmen sowie die Verbraucher weitergegeben, während die Netzagentur als Regulierungsbehörde tatenlos zuschaue.
Die Behörde hatte zu Wochenbeginn einen Bericht der "Frankfurter Rundschau" bestätigt, wonach schon für 178 Unternehmen die komplette Befreiung von den Netzentgelten genehmigt worden sei. Insgesamt seien 277 Anträge auf Befreiung gestellt worden, sagte eine Sprecherin. Damit könnte die Zahl der Befreiungen noch steigen. Die Nachlässe müssen von privaten Haushalten und kleineren Firmen ausgeglichen werden.
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Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass Ökostrom vorrangig in die Netze eingespeist wird. Dafür erhalten die Produzenten einen Geldbetrag, der über den Marktpreisen für Strom liegt. Die Mittel dafür müssen die Stromkunden in Form der Ökostromumlage aufbringen. Das bedeutet, je weiter der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorankommt, desto mehr Vergütung müssen die Netzbetreiber zahlen und desto höher fällt die Umlage für die Stromkunden aus.
