Sachsen

Spekulationsgeschäfte : Finanzbürgermeister von Riesa vor der Abwahl

Der Stadtrat von Riesa hat am Abend die Abwahl von Finanzbürgermeister Markus Mütsch beschlossen. Nach Informationen von MDR 1 RADIO SACHSEN stimmten 24 von 29 Abgeordneten für einen entsprechenden Antrag, begründetet mit einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis.

Mütsch habe trotz gegenteiliger Beschlüsse des Stadtrats weiter öffentliche Gelder für Zinswetten genutzt und der Stadt einen Verlust von bis zu 33 Millionen Euro verursacht haben. Damit die Abwahl von Mütsch rechtsgültig wird, muss sich bei einer weiteren Abstimmung in vier Wochen erneut eine Zweidrittel-Mehrheit dafür aussprechen. Der Antrag von 23 Stadträten wurde am Montagabend bei einer außerordentlichen Ratssitzung vorgelegt. Mütsch selbst hatte seine öffentliche Anhörung dazu gefordert. Auch wenn Personaldebatten vertraulich seien, wolle er sich öffentlich erklären. Die Bürger hätten einen Anspruch darauf.

Seit Juni ist Mütsch von seinem Amt als Finanzbürgermeister suspendiert. Er hatte im Jahr 2008 Zinsgeschäfte, sogenannte Swaps, mit der Landesbank Baden-Württemberg abgeschlossen. Diese brachten der Stadt Verluste in Millionenhöhe. Wie Stadträtin Uta Knebel von den Linken erklärte, müsste Riesa rund 27 Millionen Euro zahlen, wenn sie sofort aussteigen würde. Im Mai lagen die Verluste nach einem Bericht der "Sächsischen Zeitung" noch bei 22 Millionen Euro. Im Herbst 2011 war von drei Millionen Euro Verlust die Rede.

Mütsch selbst hatte immer wieder erklärt, die Verluste würden ausgeglichen. Insgesamt sei der Zahlungsstrom für Riesa deutlich positiv. Und obwohl der Stadtrat 2010 beschloss, dass keine weiteren Spekulationsgeschäfte getätigt werden dürfen, hatte Mütsch weitergemacht. Wie hoch aktuell die Verluste für die Stadt Riesa aktuell sind, ist nicht bekannt.

Keine persönliche Vorteilsnahme

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden laufen bereits seit November 2011. Vom Vorwurf der persönlichen Vorteilsnahme wurde Mütsch jedoch im Dezember freigesprochen. Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung laufen noch.

Die Stadt Riesa hofft unterdessen auf einen Vergleich mit der baden-württembergischen Landesbank. Der Stadtrat hat den Leipziger Rechtsanwalt Steffen Pruggmayer nun damit beauftragt, den Vergleich auszuhandeln.

Die hochriskanten Zinswetten in Riesa sind in Sachsen kein Einzelfall. Auch andere Kommunen haben solche Geschäfte abgeschlossen und sitzen nun auf hohen Verlusten. Nach Informationen der "Freien Presse" vereinbarte Flöha beispielsweise mit der LBBW für einen Kredit von 4,5 Millionen Euro mehrere riskante Zinsgeschäfte. Insgesamt sollen rund 40 sächsische Kommunen mehr als 200 derartige Geschäfte mit einem Gesamtvolumen von rund 500 Millionen Euro abgeschlossen haben.

Das sächsische Innenministerium hatte Ende 2011 allen sächsischen Kommunen empfohlen, Klagen gegen die Banken zu prüfen. Als erste sächsische Kommune hatte im Dezember 2011 der Landkreis Mittelsachsen die LBBW wegen der Vermittlung der riskanten Finanzgeschäfte verklagt. In der Lausitz haben sich beispielsweise Großpostwitz, Reichenbach, Radibor und der Zweckverband Körsetherme in Kirschau auf riskante Zinswetten eingelassen.

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2012, 22:41 Uhr

3. maier:
man sollte mal bei der Wahrheit bleiben: Die zinswetten hat nicht die LBBW inszeniert, sondern ihr Rechtsvorgänger - Die Sachsen- LB. Das sollte man vielleicht nicht vergessen !!
27.08.2012
22:14 Uhr
2. Heinz Faßbender:
Der Skandal ist, dass eine öffentliche Bank wie die LBBW , hochriskanten Zinswetten an öffentlichen Verwaltungen verkauft. Wenn man so will - bescheißt eine staatliche Stelle die andere staatliche Stelle mit unseren Steuergeldern......der dumme ist und bleibt der Steuerzahler.....
27.08.2012
12:53 Uhr
1. Frank:
Im Auslaufmodel-Staat BRD ist alles möglich. Normal sollten alle Mitarbeiter der Stadtverwaltungen die Verluste von Ihren Gehältern abgezogen bekommen. Einer für Alle, alle für einen!
27.08.2012
12:36 Uhr

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Was sind Swaps?

Ein Swap (englisch für Tausch) ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, zukünftig, zu einem bestimmten Zeitpunkt, Zahlungsverpflichtungen auszutauschen. Eine verbreitete Form der Swap-Verträge sind Zinsswaps. Diese Geschäfte dienen grundsätzlich der Absicherung gegen Zinsrisiken. Daneben haben sich aber auch von bestehenden Darlehen losgelöste eigenständige Spekulationsgeschäfte entwickelt, die von Banken insbesondere Kommunen angeboten wurden und werden. Bei diesen Geschäften wird von den Anlegern auf eine bestimmte Zinsentwicklung, meist eine steiler werdende Zinskurve, spekuliert. Tritt diese prognostizierte Zinsentwicklung nicht ein, drohen den Anlegern erhebliche Verluste.

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