Erhebung von Mobilfunkdaten : Dresdner Polizei informiert nur schleppend über Erfassung von Handydaten
Auch ein Jahr nach den massenhaften Erhebungen von Mobilfunkdaten durch die sächsische Polizei in Dresden sind nach MDR-Recherchen die meisten Betroffenen noch nicht darüber informiert worden, warum und in welchem Umfang Ihre Daten gesammelt und ausgewertet wurden.
Datenschützer sieht Behörden in der Pflicht
So moniert der rechtspolitische Sprecher der Linken im sächsischen Landtag, Klaus Bartl, dass er sich am 13. Februar 2011 im Demonstrationszug befunden habe. Jedoch habe er bis heute keinen Bescheid über die Erfassung und Verwendung seiner Handy-Daten erhalten. Bartl warf der sächsischen Justiz und der Staatsregierung vor, sie bauten alle möglichen Hürden auf, um die gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Betroffenen zu umgehen oder zu verzögern.
Auch Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig bestätigt die schleppende Aufklärung durch die Staatsanwaltschaft und nimmt die Behörden in die Pflicht. Er erwarte von der Staatsanwaltschaft, dass sie Vorbereitungen trifft, um die Benachrichtigungen durchzuführen. Es sei bald ein Jahr seit den Funkzellenabfragen vergangen und es werde jetzt Zeit, dass bei den Benachrichtigungen etwas durch die pflichtigen Behörden passiere. Nach Ansicht Schurigs besteht eine Benachrichtigungspflicht der Behörden. Diese unterscheide sich von der Auskunft nach einem Antrag des Betroffenen.
Betroffene werden nur auf Anfrage informiert
Während der Demonstrationen am 13. und 18./19. Februar 2011 in Dresden hatte das sächsische Landeskriminalamt die Mobilfunkdaten Tausender Demonstranten und Dresdner erfasst und ausgewertet. Unter den Betroffenen waren auch Politiker, Kirchenvertreter und Journalisten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden informiert die Betroffen bisher nur dann, wenn sich diese an die Behörde wenden. Sie benachrichtigt nach eigenen Angaben nur die Personen, die ein berechtigtes Interesse bekundet hätten. Die Beantwortung der Anfragen sei auf ein Jahr verlängert worden. Stichtag sei der 23. Februar 2012.
Pro und Contra bei Anhörung im Bundestag
Mit der Massenabfrage von Handydaten beschäftigte sich am Mittwoch auch der Rechtsausschuss des Bundestags. In der öffentlichen Anhörung wurden Gesetzentwürfe der Linken und Grünen diskutiert. Die Linke will die sogenannte Funkzellenabfrage abschaffen. Die Abfrage greift ihrer Ansicht nach massiv in die Grundrechte ein, insbesondere in das Fernmeldegeheimnis. Die Grünen wollen die Datensammlung einschränken. Sie monieren, dass derzeit erhebliche Grundrechtseingriffe nur unzureichend begrenzt werden könnten. Nach dem Willen der Grünen soll ein Richter künftig seine Erlaubnis für eine Funkzellenabfrage detailliert begründen. Auch soll die Datenabfrage erst beim Verdacht auf schwerere Straftaten möglich sein.
Bei der Anhörung wiesen Staatsanwälte die Vorschläge zurück. Datenschützer und Anwälte dagegen plädierten für eine Änderung oder eine Abschaffung der Funkzellenabfrage.
Nächste Massenabfrage droht
In wenigen Tagen stehen in Dresden erneut Demonstrationen aus Anlass der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg an. Neonazis haben für den 13. Februar einen Aufmarsch angemeldet. Mehrere Gegendemonstrationen sind angekündigt. Auch für den 18. Februar sind Aktionen geplant. Das sächsische Justizministerium und die Staatsanwaltschaft schließen nicht aus, dass es in diesem Zeitraum wieder eine Funkzellenabfrage geben wird.
3 Kommentare
Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.
Funkzellenabfrage
Bei der Funkzellenabfrage kann die Polizei nach richterlichem Beschluss bei Telekommunikationsfirmen die Daten aller Handys und Smartphones abfragen, die sich zu einem bestimmten Zeitraum im Empfangsgebiet eines Mobilfunkssendemastes - in einer Funkzelle - befunden haben.
