Sachsen

Streit um Personalkosten : Leipziger Gewandhaus im Visier des Rechnungshofes

Wie viel ist uns Kultur wert und wie hoch dürfen Gehälter in öffentlichen Kultureinrichtungen sein? Um diese Fragen sind derzeit in Sachsen wieder heftige Diskussionen entbrannt. Anlass ist ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes, der die Personalkosten des Leipziger Gewandhauses in den Fokus nimmt. Doch auch der Rechnungshof selbst und die Landesregierung stehen nun in der Kritik.

Das neue Gewandhaus der Stadt Leipzig auf dem Augustusplatz. Das Konzertgebaeude wurde 1977-1981 errichtet.

Das Leipziger Gewandhaus steht in der Kritik. Es soll im Haushaltsjahr rund 3,3 Millionen Euro mehr Personalkosten ausgegeben haben, als es die tarifliche Vergütung vorsieht. Das soll Medienberichten zufolge aus einer vorläufigen Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes hervorgehen. Im Fokus stehen unter anderem die Gehälter von Gewandhauskapellmeister Riccardo Chailly und Gewandhausdirektor Andreas Schulz.

Die Stadt Leipzig bestätigte die vom Rechnungshof genannten Zahlen, hält die Ausgaben des Gewandhauses aber für gerechtfertigt. Der Rechnungshof wollte keine Angaben machen. Vor Veröffentlichung des abschließenden Prüfungsberichts am 11. Oktober werde man sich zu detaillierten Zahlen nicht äußern.

Steht Rechnungshof Bewertung zu?

Der Landesrechnungshof ist nun seinerseits ebenfalls in die Kritik geraten. LVZ-Feuilletonchef Peter Korfmacher sagte in einem Interview mit MDR FIGARO, es stelle sich die Frage nach der Aufgabe des Rechnungshofes, wenn es um Bewertungen seiner Untersuchungsergebnisse geht. In der Kurzfassung des Berichtes heißt es laut Korfmacher unter anderem: Der Gewandhausdirektor Andreas Schulz verdiene mehr als der Oberbürgermeister von Leipzig und ein sächsischer Minister. Das sei eine Bewertung, die dem Rechnungshof so nicht zustehe. Außerdem könne man Äpfel und Birnen nicht vergleichen, denn Minister und Bürgermeister hätten beispielsweise ganz andere Zulagen und seien steuerlich ganz anders aufgestellt.

"Gemessen an dem, was die öffentlichen Hände ausgeben, sind die Kulturausgaben winzig klein."

Christoph Stölzl, Präsident der Hochschule für Musik in Weimar

Wie reagiert Chailly?

Nun kursieren Gerüchte, dass Kapellmeister Chailly eventuell seinen Job im Gewandhaus an den Nagel hängen könnte, wenn die genaue Höhe seiner Gage bekannt wird. Wie hoch die Gage ist, wurde zwar bislang nicht veröffentlicht, aber in der Langfassung des Rechnungshofberichts soll die Zahl genannt sein – obwohl das Gewandhaus um Stillschweigen gebeten haben soll. Das hat zur Folge, dass alle Mitglieder des Leipziger Stadtrates nach der Veröffentlichung im Oktober Zugriff auf diese Daten haben und dann - so Korfmacher im FIGARO-Interview - eventuell die genaue Höhe der Gage durchsickern könnte. Das wiederum könnte dazu führen, dass Chailly seinen Posten beim Gewandhaus aufgibt. Denn Medienberichten zufolge soll er dies schon einmal getan haben, als seine Gage für seine Tätigkeit in Valencia öffentlich wurde.

Prüfungen nur in Leipzig?

Kritik geht auch in Richtung Landesregierung. Korfmacher hält es für möglich, dass der Freistaat mit den Prüfungen in Leipzig schon einmal "vorfühlen" will, wo man in der Stadt künftig in Sachen Kultur sparen könnte. 2014 tritt nämlich das novellierte Kulturraumgesetz in Kraft. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass das Land seine Zuschüsse an die Landesbühnen auf sieben Millionen Euro halbiert. Diese Streichungen müssen in den fünf sächsischen Kulturräumen sowie den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz kompensiert werden.

Korfmacher betonte, dass das reine Spekulation sei, aber dafür würde auch sprechen, dass es in Dresden noch nie Prüfungen des Landesrechnungshofs gegeben hätte und in Leipzig derzeit Prüfungen im Gewandhaus, in der Oper und im Centraltheater stattfinden. Das seien zudem die drei Kultureinrichtungen, die stellvertretend für die Stadt Leipzig gegen die Novellierung des Kulturraumgesetzes geklagt hatten – ohne Erfolg.

Stichwort: Kulturraumgesetz

Seit der Kreisreform von 2008 gibt es in Sachsen die ländlichen Kulturräume: Oberlausitz-Niederschlesien, Erzgebirge-Mittelsachsen, Leipziger Raum, Vogtland-Zwickau und Elbtal-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden blieben als urbane Kulturräume bestehen. Das sächsische Kulturraumgesetz gilt seit 1994 und ist bundesweit einmalig. Nachdem der Landtag die Verlängerung des Gesetzes bis Ende 2007 beschlossen hatte, wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD im November 2004 festgelegt, das Gesetz zunächst bis zum Jahr 2011 zu verlängern, nun gilt es unbefristet. Mit dem Gesetz wird neben der staatlichen und der kommunalen Kulturförderung, die Unterstützung von Einrichtungen und Projekten von regionaler Bedeutung geregelt.

Zuletzt aktualisiert: 27. September 2012, 18:52 Uhr

1. Corneliu Ludwig:
Es wäre angemessener, wenn sich der Rechnungshof die SachsenLB vornimmt. Hier dürfte viel mehr zu holen sein. Und im Übrigen leben gegenüber der Dresdner Oper die Kulturinstitutionen in Leipzig von der Hand in den Mund. Zumal dort keine Milliarden verzockt wurden oder das Publikum mit Peinlichkeiten am laufenden Band verärgert wird.
27.09.2012
18:57 Uhr

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