Sachsen

Gutachten des Bundestages : Zweifel an Ermittlungen gegen Demo-Blockierer

Die Dresdener Staatsanwaltschaft ermittelt möglicherweise rechtswidrig gegen Demonstranten, die im Februar 2010 und 2011 in Dresden genehmigte Aufzüge von Neonazis blockiert hatten. Wie die "Tageszeitung" (taz) berichtet, legt diesen Schluss ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nahe. Demnach könnten weder das sächsische Versammlungsgesetz noch das Bundesversammlungsgesetz angewendet werden. Derzeit sind laut "taz" in Sachsen noch 50 Verfahren aus dem Jahre 2011 und vier aus dem Jahre 2010 wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die Versammlungsgesetze anhängig.

Gutachten legt "Strafbarkeitslücke" nahe

In dem Gutachten, das vom Justiziar der Linken-Bundestagsfraktion, dem Abgeordneten Wolfgang Neskovic, in Auftrag gegeben wurde, ist dem Bericht zufolge von einer "Strafbarkeitslücke" die Rede. Grund sei das verfassungswidrige sächsische Versammlungsgesetz, das vom nahezu gleichlautenden Bundesversammlungsgesetz ersetzt wird. Das Versammlungsgesetz des Freistaates, gegen das die Gegendemonstranten verstoßen haben sollen, dürfe demzufolge nicht mehr angewendet werden. Nescovic forderte deshalb, alle Verfahren aus dem "Tatzeitraum" von Januar 2010 bis April 2011 sofort einzustellen.

Gesetzliche Norm "nicht mehr existent"

Das Landesverfassungsgericht in Leipzig hatte das sächsische Versammlungsgesetz im April 2011 rückwirkend zum Januar 2010 gekippt. Der Grund waren formale Fehler in dem Gesetz gewesen. Zum Zeitpunkt der Anti-Nazi-Demonstration am 19. Februar 2011 war es also nicht gültig gewesen. "Die Norm gilt nunmehr als von Anfang an nicht mehr existent und kann daher nicht mehr Grundlage strafrechtlicher Ermittlungen und Verurteilungen sein", zitiert die " taz" aus dem Gutachten des Bundestages.

Bundesgesetz ebenfalls nicht anwendbar

Auch das Bundesversammlungsgesetz, auf welches die Dresdner Staatsanwaltschaft und das sächsische Justizministerium sich nun berufen, ist nach Ansicht der Gutachter des Bundestages nicht anwendbar. Es dürfe "die Einleitung eines Strafverfahrens für Taten für den Zeitraum zwischen Verkündung und Nichtigerklärung wegen der dargestellten Strafbarkeitslücke nicht möglich sein", zitiert die "taz" aus dem Gutachten. Den Demonstranten würde sonst nachträglich eine höhere Strafe drohen, dies verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip des Rückwirkungsverbotes. Im außer Kraft gesetzten sächsischen Versammlungsgesetz war für die Blockade einer Demonstration eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft vorgesehen gewesen, im Bundesgesetz drei Jahre.

Ermittlungen gegen vier Linken-Fraktionschefs

Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem gegen den Linken-Fraktionschef im Sächsischen Landtag André Hahn, seinen Thüringer Amtskollegen Bodo Ramelow sowie die beiden Fraktionsvorsitzenden im Hessischen Landtag Janine Wissler und Willi van Ooyen. Den Politikern wird vorgeworfen, am 13. Februar 2010 einen Marsch Rechtsextremer am Jahrestag der Bombardierung Dresdens verhindert zu haben. Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtages hatte Ende vergangener Woche beschlossen, dass die Immunität des sächsischen Fraktionsvorsitzenden aufgehoben werden soll. Die endgültige Entscheidung wird allerdings im Plenum des Landtages getroffen.

Zuletzt aktualisiert: 04. Oktober 2011, 22:01 Uhr

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