Sachsen

Mordverdacht und Beihilfe : Haftbefehl gegen drei Tatverdächtige

Nach dem gewaltsamen Tod eines 24-Jährigen in Schleife ist am Dienstag Haftbefehl gegen drei Tatverdächtige erlassen worden. Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu sagte, gegen einen 21-Jährigen werde wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen ermittelt. Ein 25 Jahre alter mutmaßlicher Komplize und eine 19-jährige Frau sitzen wegen Beihilfe zum Mord in Untersuchungshaft. "Dem Haupttäter wird vorgeworfen, aus Rache und Eifersucht seinen Nebenbuhler getötet zu haben", sagte Matthieu.

19-Jährige war "Lockvogel"

Nach Angaben des Oberstaatsanwaltes hatten die Tatverdächtigen das Opfer aus dem Haus gelockt. "Lockvogel" sei die 19-Jährige gewesen. Während sie mit ihm gesprochen habe, habe der Hauptverdächtige mit einem Messer zugestochen.

Der Vater des Getöteten hatte am Sonntag seinen leblosen Sohn in der Einfahrt zum Grundstück entdeckt. Die Tatwaffe sei später in Weißwasser gefunden worden. Dort habe die Polizei am Montag früh auch die drei Verdächtigen festgenommen.

Zuletzt aktualisiert: 23. Mai 2012, 15:18 Uhr

9. Heinz Faßbender:
"gerechte strafe" ist gut. Und das setzt einen Prozeß voraus. Aber nicht durch Amtspersonen die im DDR-Regime Menschen verfolgt und um ihre Existenz gebracht haben. Die gehören auch mal vor Gericht oder zumindest aus dem Justizdienst entfernt. Und gerade in Görlitz tummeln sich viele EX- DDR-SED-Juristen im Amte.
25.05.2012
10:41 Uhr
8. Kevin Marc Neumann :
Das was die drei gemacht haben ist scheiße ich hoffe das sie ihre gerechte strafe bekommen
25.05.2012
10:25 Uhr
7. Heinz Faßbender:
ich habe hier Kommentare abgegeben die allerdings nicht gepostet werden. Das die Täter bestraft werden müssen ist doch klar. Bei einer Gewalttat oder die Freiheitseinschränkung eines Menschen hört die Freundschaft auf. Was mich erbost, ist die Tatsache, dass hier Juristen in Görlitz am Werke sind, die aufgrund ihrer politischen und persönlichen Vergangenheit in diesem Amte nicht mehr tätig sein dürften - und weiter schalten und walten wie zu DDR - Zeiten - aber es interessiert überhaupt keinen. Das finde ich nicht in Ordnung. Kurzum Täter sollten sich nicht von Amtswegen um Täter kümmern dürfen.....Und gerade in Görlitz ist Aufklärung und Transparenz notwendig und hilft dem Rechtsstaat enorm.
24.05.2012
12:35 Uhr
6. Britt Patowsky:
@Heinz Faßbender, vielleicht sollte man einen Beitrag erst einmal richtig lesen bevor man seinen Kommentar dazu abgibt! In welchem Satz hab ich denn sowas wie Kopf ab geschrieben??? Ich lese es in keinem!!! Und meines Wissens nach wird U Haft angeordnet wenn es handfeste Beweise gibt. Und wenn ich höre das die Tatwaffe gefunden wurde dann gehören die drei auch in U Haft!! Sie sollten mehr Respekt der Opfer Familie entgegen bringen als hier. Würden Sie auch so argumentieren wenn das Opfer ihr Sohn wäre?? Der Familie Wünsche ich viel Kraft.
23.05.2012
18:46 Uhr
5. Heinz Faßbender:
@Britt Patowsky - Mit Verlaub - es gilt die Unschuldvermutung - bis ein rechtkräftiges Urteil eines „ordentliches Gerichtes“ erfolgt ist. Und dann darf auch nur nach Recht und Gesetz verurteilt werden - Kopf ab – nein das gibt es nicht mehr. Gott sei es gedankt - obwohl auch viele [...] [Beitrag wegen Unterstellung gekürzt; MDR.DE_Redaktion]
23.05.2012
14:38 Uhr
4. Britt Patowsky:
Man kann nur hoffen das alle drei Täter ihre gerechte Strafe bekommen......aber was ist gerecht? Paar Jahre Knast und dann sind die wieder draußen, können ihr Leben neu anfangen zu leben. die Chance hat das Opfer und seine Familie leider nicht!! Das Leben der Hinterbliebenen ist für immer zerstört. Mein tiefes Mitgefühl gilt der Familie. Gegen die Täter kann man nur Abscheu empfinden. Hoffentlich bekommen sie lebenslang mit nachfolgender Sicherheitsverwahrung..
23.05.2012
12:37 Uhr
3. Heinz Faßbender:
Wenn vorgegeben ist, dass wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen ermittelt werden soll - steht das Ergebnis ja schon fest. Dann kann man sich die Ermittlungen sparen und das vergebene Ermittlungsergebnis zusammenschreiben. Wenn man so will auch herbeiformulieren. Und noch was, die Staatsanwaltschaft kann keinen Haftbefehl erlassen - wie die Meldung sagt. Das kann nur ein "ordentliches" Gericht. Bei der Justiz in Görlitz habe ich mit "ordentlich" so meine Zweifel.
23.05.2012
10:49 Uhr
2. Steffen Klaus:
Die Werbetafel an der Hauswand sollte doch zum Opferschutz lieber verpixelt werden, oder?
23.05.2012
10:38 Uhr
1. Heinz Faßbender:
Die Staatsanwaltschaft kann keine Haftbefehle erlassen sondern nur beantragen. Erlassen kann nur ein "ordentliches" Gericht. Nun könnte die Meldung vielleicht doch richtig sein - denn in Görlitz - das ist bekannt - [...]. Der genannte Herr Oberstaatsanwalt war ja noch zur Zeiten der DDR als Kreisstaatsanwalt tätig. [...] [Kommentar wegen unnachprüfbarer Tatsachenbauptungen gekürzt; MDR.DE_Redaktion]
22.05.2012
19:23 Uhr

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