Streit um Polizeiaktion : Linke klagen wegen Handydatenabfrage vor Gericht
Die massenhafte Abfrage von Handydaten während der Proteste von Neonazi-Aufmärschen im Februar in Dresden wird ein Fall für die Justiz. Der sächsische Linken-Landesvorsitzende Rico Gebhardt und der Landtagsabgeordnete Falk Neubert haben am Montag beim Amtsgericht Dresden einen entsprechenden Antrag eingereicht. Die Linken-Politiker wollen damit erreichen, dass die Rechtswidrigkeit der Funkzellenabfrage festgestellt wird. In einem rund 25 Seiten umfassenden Schriftsatz berufen sich die Abgeordneten vor allem auf das Grundrecht der Telekommunikationsfreiheit.
"Pauschal unterzeichnete Anträge"
Die beiden Antragsteller werfen Polizei und Staatsanwaltschaft unter anderem vor, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhebung der sogenannten Verkehrsdaten der Handys damals nicht gegeben waren. Auch habe der zuständige Ermittlungsrichter die Anträge der Staatsanwaltschaft nur pauschal gegengezeichnet. Der Dresdner Linken-Stadtrat und Rechtsanwalt André Schollbach, der Gebhardt und Neubert vor Gericht vertritt, kritisierte, ein Richter sei "nicht nur das Sekretariat der Staatsanwaltschaft". Zudem wird die Verhältnismäßigkeit der richterlichen Anordnung von Schollbach angezweifelt. Mit umfangreichen Ton- undVideoaufnahmen sowie der Identitätsfeststellung von rund 2.500 Personen hätten "erheblich mildere Mittel zur Verfolgung von Straftaten" zur Verfügung gestanden. "Es war nicht erforderlich, eine Funkzellenabfrage durchzuführen", sagte der Anwalt. Dass die abgefragten Daten auch Monate nach den Vorfällen noch immer nicht gelöscht sein sollen, kritisierte er ebenfalls.
Möglicherweise weitere Klagen
Wann das Dresdner Amtsgericht in der von den Linken-Politikern angestrengten Sache entscheidet, steht noch nicht fest. Nach Angaben von Schollbach soll es aber offenbar nicht bei den beiden Anträgen bleiben. Es könnte noch "eine Vielzahl" weiterer Betroffener gegen die Abfrage der Handydaten auf dem Rechtsweg vorgehen.
Polizei und Staatsanwaltschaft hatten am 13., 18. und 19. Februar 2011 in Dresden im Rahmen von sogenannten "Strukturermittlungen" gegen eine mutmaßliche kriminelle Vereinigung mehrere Funkzellenabfragen durchgeführt. Betroffen waren Personen, die sich an teilweise gewaltsamen Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche beteiligten. Dabei war der Mobilfunk in großen Teilen des Dresdner Stadtgebietes zum Teil bis zu 48 Stunden lang überwacht worden. Das LKA Sachsen erhob dabei insgesamt rund eine Million Datensätze, die an die Sonderkommission 19/2 der Dresdner Polizei übermittelt wurden. Die Mehrzahl der Funkzellenabfragen wurde durch den sächsischen Datenschutzbeauftragten als rechtswidrig eingestuft und gegenüber der Landesregierung beanstandet.
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