Skandal um Leipziger Wasserwerke : BGH hebt Urteil gegen KWL-Chef Heininger auf
Der Prozess um den millionenschweren Korruptionsskandal bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL) muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Mittwoch dass Urteil des Landgerichtes Leipzig gegen den ehemaligen KWL-Chef Klaus Heininger in weiten Teilen auf. Nach Ansicht des 1. Strafsenats des BGH war das Urteil rechtsfehlerhaft. Der Senat überwies den Fall deshalb zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Dresden.
Streitpunkt: Vertragstexte in englischer Sprache
Das Revisionsverfahren vor dem BGH war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. Sie hatte vor allem kritisiert, dass das Landgericht Leipzig über zwei in der Anklageschrift aufgeführte Fälle von Untreue nicht entschieden hatte. Dabei ging es unter anderem um einen Leasingvertrag mit englischen Investoren. Das Landgericht hatte ein Verfahrenshindernis angenommen, weil das in Englisch verfasste Vertragswerk bei der Anklage nicht ins Deutsche übersetzt worden war. Nach Ansicht des BGH genügt es für die Wirksamkeit der Anklage, wenn diese "in wesentlichen Teilen in deutscher Sprache abgefasst ist". Der Angeklagte müsse den ihm gemachten Tatvorwurf erkennen können. Dieser Anforderung sei die Anklageschrift gerecht geworden, das Landgericht hätte sich deshalb mit den Vorwürfen befassen müssen, stellte der BGH fest. In dem erneuten Prozess müsse sich das Landgericht Dresden zudem auch mit der durch Heininger begangenen Steuerhinterziehung befassen.
Spannungen zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft
Heininger hatte hinter dem Rücken der zuständigen Aufsichtsgremien für die KWL riskante Finanzgeschäfte abgeschlossen und dafür 3,7 Millionen Euro Schmiergeld erhalten. Er war Anfang des Jahres nach einer umstrittenen Prozessabsprache wegen Bestechlichkeit, Untreue und Bilanzfälschung zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Während des Prozesses vor dem Leipziger Landgericht war es zwischen der Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel und der Staatsanwaltschaft immer wieder zu Spannungen gekommen. Obwohl Nickel mehrere Untreuevorwürfe nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, versuchte die Staatsanwaltschaft immer wieder mit Beweisanträgen, diese zum Gegenstand des Verfahrens zu machen. Einen durch das Gericht vorgeschlagenen Deal, mit dem nach einem Geständnis Heiningers dessen Haftstrafe auf maximal fünf Jahre festgelegt werden sollte, lehnte wiederum die Staatsanwaltschaft ab. Das Gericht sicherte die Strafobergrenze dennoch zu.
Weil die von Heininger und einem weiteren Geschäftsführer eingegangenen Finanzwetten platzten, fordern die Schweizer Großbank UBS, die Landesbank Baden-Württemberg LBBW und die irische Depfa von den Wasserwerken insgesamt rund 300 Millionen Euro. Die KWL wiederum prozessieren gegen die Banken und wollen außerdem erreichen, dass der gerichtliche Streit um die Rechtmäßigkeit der Forderungen in Leipzig und nicht, wie von den Banken gefordert, in London ausgetragen wird.
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