Hochschulpolitik : Kritik an Änderungen im Hochschulgesetz
Die sächsische Opposition hat die Pläne der CDU/FDP-Koalition zu Änderungen im Hochschulgesetz kritisiert. Laut ihrer Angaben sollen Studenten nach vier Semestern über der Regelstudienzeit 500 Euro pro Semester zahlen. Weiterhin soll es für Studenten ab dem zweiten Semester möglich sein, aus der verfassten Studierendenschaft austreten zu können. Zu dieser zählen zum Beispiel Fachschaftsräte, Studentenräte oder auch Beratungsstellen zu Nebenjobs, Prüfungsrecht oder BAföG. Zur Finanzierung dieser Gremien zahlen die Studenten von ihrem Semesterbeitrag automatisch sechs bis acht Euro ein.
Studentenräte fürchten um ihre Mitbestimmungsrechte
Die Studentenräte (StuRa) befürchten nun eine Austrittswelle und damit das Zusammenbrechen der hochschulpolitischen Arbeit. Der Sprecher des Leipziger StuRa, Marcel Wodniock, sagte, in Sachsen-Anhalt seien nach ähnlichen Änderungen 80 Prozent der Studenten aus der "verfassten Studierendenschaft" ausgetreten. Der SPD-Hochschulexperte, Holger Mann, sagte, die schwarz-gelbe Koalition wolle Studiengebühren und betreibe Demokratieabbau. Die Gremien der Studierendenschaft hätten sich bewährt. Fraktionen der Linken und der Grünen schlossen sich der Kritik an. Sie warnten davor, dass die Studentvertretungen handlungsunfähig werden könnten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sprach vor einem weiteren Schritt der Entdemokratisierung.
CDU und FDP wollen mehr Wahlmöglichkeiten für Studenten
Der Hochschulexperte der CDU-Fraktion, Geert Mackenroth, sprach dagegen von mehr Freiheit, die die Studenten dann bekämen. Bisher seien alle Studierenden zwangsweise Mitglieder der verfassten Studierendenschaft gewesen. Nun könnten sie wählen.
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