Sachsen

Nach Protest gegen Neonazis : Immunität von André Hahn soll aufgehoben werden

Der sächsische Linken-Politiker André Hahn soll nach dem Willen des zuständigen Landtagsausschusses seinen Schutz vor Strafverfolgung verlieren. Das Gremium stimmte am Donnerstag mehrheitlich für eine Aufhebung von Hahns Immunität. Da das Votum nicht einstimmig ausfiel, folgt nun eine Abstimmung im Plenum. Die Entscheidung war bereits zwei Mal verschoben worden.

Hahn sieht Einflussnahme durch das Justizministerium

Hahn zeigte sich nach der Sitzung enttäuscht. Es sei befremdlich, dass die Vertreter von Union und FDP im Ausschuss nicht bei ihrer bisherigen Ablehnung der Immunitätsaufhebung geblieben sind, teilte Hahn in einer Pressemitteilung mit. Es sei nicht einmal zur Sprache gekommen, welche Bedenken die Staatsanwaltschaft gegen die weitere Immunität habe. Die Abstimmung sei einfach "durchgezogen worden". Zugleich warf der Linken-Fraktionschef dem Justziministerium vor, Einfluss auf den Ausschuss genommen zu haben. Hahn beruft sich dabei auf ihm vorliegende Unterlagen.

Unterstützt wird Hahn weiterhin von den Grünen. Der Parlamentarische Geschäftsführer Karl-Heinz Gerstenberg erklärte in Dresden, die Staatsanwaltschaft habe keine "hinreichenden Tatsachen vorgetragen, die eine Tathandlung begründen könnten". Gegen andere Teilnehmer der Blockade sei das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt worden, gab Gerstenberg zu bedenken.

"Unabhängig von der Entscheidung des Landtags sehe ich einem möglichen Gerichtsverfahren mit allergrößter Gelassenheit entgegen. Es ist offenkundig, dass die Tausenden Menschen, die am 13. Februar des Vorjahres auf der Hansastraße standen und saßen, freiwillig gegen Nazis protestiert haben und nicht von mir dorthin beordert wurden, wie die Staatsanwaltschaft behauptet."

André Hahn, Fraktionschef der Linken im Sächsischen Landtag

Erster Aufhebungsversuch gescheitert

Die Staatsanwaltschaft Dresden will Hahn wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz anklagen. Hintergrund ist die Teilnahme Hahns an Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar 2010 in Dresden. Hahn bestreitet, Rädelsführer einer Blockade gewesen zu sein und sieht sich als Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgung. Die Anhänger der rechten Szene konnten damals nicht durch die Stadt marschieren, weil Gegendemonstranten den Versammlungsort blockierten. Bereits im April 2011 hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Fraktionschef angestrebt. Das war aber gescheitert, weil der Ausschuss die Aufhebung der Immunität ablehnte. Jetzt liegen laut Staatsanwaltschaft neue Beweise gegen Hahn vor. Dabei soll es sich um belastendes Videomaterial handeln.

Zuletzt aktualisiert: 29. September 2011, 20:50 Uhr

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