Sachsen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte : Inzest-Vater scheitert endgültig

Ein Mann aus Leipzig ist mit seiner Beschwerde über das Inzest-Verbot in Deutschland endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg lehnte seinen Antrag ab, den Fall vor der Großen Kammer erneut zu verhandeln. Das bestätigte am Sonntag der Anwalt des 35-Jährigen.

Damit ist nun ein Urteil des Gerichtshofs vom April rechtskräftig. Die Richter hatten damals entschieden, dass Sex unter Geschwistern in Deutschland weiter bestraft werden darf. Das Verbot der Geschwisterliebe verletze nicht die Menschenrechte.

Der Leipziger hatte jahrelang mit der eigenen Schwester eine Liebesbeziehung. Die beiden zeugten vier Kinder, von denen zwei behindert zur Welt kamen. Der Mann musste deshalb mehrfach ins Gefängnis. Die beiden leben inzwischen getrennt. In Straßburg wollte er eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens geltend machen.

Zuletzt aktualisiert: 07. Oktober 2012, 13:57 Uhr

© 2013 MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK