Sachsen

Verfassungsgerichtshof Sachsen : Abgeordnete haben Recht auf detaillierte Auskunft

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Landesregierung wegen einer unzureichenden Antwort auf eine Abgeordnetenanfrage gerügt. In einem am Donnerstag verkündeten Urteil heißt es, es reiche nicht aus, wenn die Regierung eine Antwort pauschal mit Hinweis auf vermeintliche Geheimschutzbelange verweigere. Den Abgeordneten müsse zumindest begründet werden, in welcher Weise der Geheimschutz bei der Beantwortung ihrer Anfrage verletzt werden würde.

Kein generelles Recht auf Vorlage von Akten

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig

Geklagt hatten die Abgeordneten Julia Bonk (Linke) und Johannes Lichdi (Grüne). Die Regierung hatte ihnen nach einer Kleinen Anfrage im Parlament die Einsicht in die Anordnung zur Einrichtung der Polizeidatenbank "Integrierte Vorgangsbearbeitung" (IVO) verweigert. Die Landesregierung begründete, die Anordnung sei nicht veröffentlicht worden, um Einblicke in die Arbeitsweise der Polizei zu verhindern. Die Parlamentarier vermuten, dass im Rahmen der IVO Daten von Bürgern gesammelt, aber nicht systematisch wieder gelöscht werden. Die Staatsregierung lehnte die gewünschte Auskunft knapp ab.

Durch diese pauschale Nichtbeantwortung habe die Landesregierung die Abgeordneten in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Frage- und Auskunftsrecht verletzt, urteilten die Richter. Gleichwohl stellten sie fest, ein Anrecht auf unmittelbare Vorlage von Akten oder Dokumenten könnten die Abgeordneten aus ihrem Fragerecht jedoch nicht ableiten. Eine Pflicht zur Herausgabe habe die Staatsregierung nicht, urteilten die Verfassungsrichter. Aber durch "wörtliche Zitate und sinngemäße Zusammenfassung" müssten Informationen gegeben werden.

IVO-Anfrage soll neu gestartet werden

Lichdi bezeichnete den Spruch der Richter als einen "Sieg auf ganzer Linie". Der Regierung sei deutlich gemacht worden, dass sie Abgeordnete bei Anfragen nicht einfach auflaufen lassen könne. Nun werde die Anfrage zur IVO neu gestartet. In der IVO-Datenbank werden den Klägern zufolge alle Vorgänge gespeichert, die der Polizei bekannt werden. Dabei würden neben Verdächtigen auch Zeugen und Opfer von Straftaten erfasst. Darüber hinaus seien auch Daten über Teilnehmer von Demonstrationen dort registriert. Derzeit seien rund 7,5 Millionen Datensätze erfasst.

Zuletzt aktualisiert: 19. Juli 2012, 17:24 Uhr

1. Sachse:
Das ist gelebte Demokratie der "Herrschenden Klasse" in Sachsen,wir waren schon immer etwas besonderes aber nie etwas besseres.
19.07.2012
17:19 Uhr

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