Musterklage am Landgericht Chemnitz : Vowalon-Klage gegen Ökostrom-Umlage vertagt
Die Entscheidung über die Klage des Textilherstellers Vowalon gegen Ökostrom-Umlage ist vertagt. Wie die Vorsitzende Richterin am Landgericht Chemnitz nach Prozessauftakt erklärte, soll das Urteil am 22. März fallen. "Ich habe mir noch keine abschließende Meinung gebildet", erklärte sie. Sie wolle zudem eine zweite Gerichtsentscheidung in dem Zusammenhang aus Stuttgart abwarten. Vowalon-Geschäftsführer Gregor Götz zeigte sich zufrieden, dass das Gericht die Klage nicht abgewiesen hat.
Vowalon hält EEG-Umlage für unzumutbar
Das Landgericht Chemnitz verhandelt seit Dienstag eine Musterklage gegen die Ökostrom-Abgabe. Der sächsische Textilhersteller Vowalon aus Treuen fordert vom regionalen Energieversorger enviaM eine Rückzahlung der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG). Das Unternehmen hält die Umlage für unzumutbar und verfassungswidrig und wird bei der Klage auch vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie unterstützt.
Stromversorger hat Verständnis für Klage
EnviaM ist aber nicht der eigentliche Gegner im Prozess. Vielmehr geht es der Textilbranche darum, die Ökostrom-Abgabe insgesamt zu kippen. Vowalon-Geschäftsführer Gregor Götz erklärte im Vorfeld des Prozesse, enviaM habe sogar Verständnis für das Vorgehen bekundet. Doch wenn man sich juristisch gegen die Umlage wehre, bleibe nur dieser Weg. Da die Abgabe auf einem Bundesgesetz beruht, hofft der Betrieb aus dem Vogtland auf eine Weiterleitung der Klage an das Bundesverfassungsgericht.
Auch zwei Textilfirmen aus Westdeutschland hatten in dieser Angelegenheit Klage eingereicht. Nach Angaben des Textil- und Modeverbandes hat die Textilveredlung Drechsel GmbH aus Selb nach Abweisung der Rückzahlungsklage gegen die Stadtwerke Bochum durch das dortige Landgericht Berufung beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Die Spinnweberei Uhingen GmbH erwartet derzeit das Urteil des Landgerichtes Stuttgart.
Altmaier will Umlage einfrieren
In diesem Jahr steigt die EEG-Umlage für die Mehrheit der deutschen Stromkunden von rund 3,6 auf 5,3 Prozent Cent je Kilowattstunde. Nach Angaben von Vowalon bedeutet die erhöhte Umlage allein in diesem Jahr 90 000 Euro Mehrkosten.
Bundesumweltminister Peter Altmaier will die sogenannte Ökostrom-Umlage für dieses und nächstes Jahr auf dem heutigen Niveau einfrieren und damit die steigenden Stromkosten begrenzen. Altmaier kündigte am Montag in Berlin an, dass die EEG-Umlage auch 2014 auf dem derzeitigen Stand von 5,277 Cent pro Kilowattstunde verbleiben soll. In den darauf folgenden Jahren soll sie um maximal 2,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Die notwendigen Gesetzesänderungen sollen im August 2013 in Kraft treten.
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EEG-Umlage
Betreiber von Solaranlagen und Windrädern erhalten 20 Jahre lang einen garantierten Preis für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom. Das Geld dafür wird über die EEG-Umlage bei allen Stromkunden eingesammelt. Ausgenommen sind sogenannte strom-intensive Unternehmen. Mit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 betrug die EEG-Umlage 0,41 Cent pro Kilowattstunde. In den letzten Jahren wurde sie mehrfach angehoben. Im Januar 2013 steigt die Umlage auf knapp 5,3 Cent pro Kilowattstunde. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden steigen die jährlichen Kosten beim Strompreis damit von durchschnittlich 125 auf knapp 185 Euro.
