Sachsen

Kultusministerium bekräftigt Gerichtsurteil : Eltern sparen im kommenden Schuljahr

Eltern von Schulkindern können in Sachsen mit deutlichen Entlastungen bei Ausgaben für Arbeitsmittel rechnen. Als Reaktion auf die jüngste Gerichtsentscheidung zur Lernmittelfreiheit verschickte Kultusministerin Brunhild Kurth an die Schulen eine erste Handlungsempfehlung. Demnach werden mit Beginn des neuen Schuljahres an den Schulen keine Kopierkosten mehr erhoben. Auch Arbeitshefte, die Schulbücher begleiten, sollen demnach kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für die Eltern bedeutet das eine deutliche finanzielle Entlastung. Für die Arbeitshefte mussten sie bisher bis zu 70 Euro im Jahr berappen.

Kosten für Taschenrechner sollen im Rahmen bleiben

Grundschüler sitzen in einem Klassenzimmer und malen
Für Füller und Sportsachen sind weiter die Eltern zuständig.

Wie Kultusministerin Kurth weiter mitteilte, können Schulbücher weiterhin kostenlos ausgeliehen werden. "Andere Druckerzeugnisse sollen nach der bisherigen Verfahrensweise der jeweiligen Schule angeschafft werden", heißt es in dem Schreiben. Wörterbücher, Textsammlungen, Atlanten und Taschenrechner könnten die Schulen leihweise zur Verfügung stellen, müssten das aber nicht zwingend. Diese Utensilien fielen nicht unter die sogenannte Lernmittelfreiheit, hieß es. Müssen Eltern einen Taschenrechner finanzieren, so soll es nicht das teuerste Modell sein: Die Schulen sind gehalten, ihre Anforderungen an solche Geräte auf für den Unterricht notwendige Funktionen zu beschränken. Für die übrigen Schulmaterialien wie zum Beispiel Schulranzen, Federmappen, Füller, Sportbekleidung, Hefte und Zirkel seien wie bisher die Eltern verantwortlich.

Laut Ministerium werden die Empfehlungen in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden herausgegeben. Damit Schulen und Eltern Rechts- und Planungssicherheit bekommen, würden das Ministerium und die Verbände im Verlauf dieses Jahres weitere Festlegungen treffen. Unklar ist derzeit noch, welche Mehrkosten auf die Kommunen als Schulträger zukommen und wie sie diese im laufenden Haushaltsjahr aufbringen können. Eine Schulleiterin sagte dem MDR, es sei nicht ausgeschlossen, dass es im kommenden Schuljahr keine Arbeitshefte gibt.

Mutter brachte Prozess ins Rollen

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte im April entschieden, dass Schulträger unter anderem für Kopierkosten aufkommen müssen. Das Verfahren war in Gang gekommen, weil sich eine Mutter von zwei Kindern geweigert hatte, Kopierkosten zu zahlen. Nach Ansicht der Richter sind die Kommunen als Träger der Schulen für die Bereitstellung solcher Arbeitsmaterialien zuständig.

Zuletzt aktualisiert: 09. Juli 2012, 15:50 Uhr

3. mutter:
Und was ist mit all den Eltern , die schon längst die Bücher und Lehrhefte fürs neue Schuljahr gekauft haben - wird das erstattet oder haben die einfach Pech gehabt? - Wahnsinn, was da für ein bürokratischer Aufwand entsteht. Die Lehrerinnen werden sich bedanken.
10.07.2012
11:57 Uhr
2. S.K.:
Mich würde einmal interessieren, seit wann es in Sachsen eigentlich dieses Gesetz der Lernmittelfreiheit gibt und warum die Eltern bisher nicht darüber informiert wurden, dass sie die Arbeitshefte nicht bezahlen müssen. Ich habe für 2 Kinder jedes Jahr ca. 80 Euro allein für die Arbeitshefte bezahlt und hätte dies vielleicht gar nicht machen müssen? Für eine alleinstehende Mutter ist das viel Geld. Zum Thema Taschenrechner kann ich nur sagen, dass in unserer Schule ein Taschenrechner verlangt wird, der 200 Euro kostet. Für 2 Kinder dementsprechend 400 €. So erklärt sich, dass sich in Deutschland arme Familien keine Bildung leisten können.
10.07.2012
11:30 Uhr
1. Reiner Arndt:
Schön, dass wenigstens das nun geklärt ist. Im quasi allerletzten Moment hat Frau Kurth noch die Kurve gekriegt und verhindert, dass sich der Freistaat Sachsen vor aller Welt als Lachnummer etabliert! Man stelle sich das vor: Goldene Füllfederhalter und Opernbälle für die Obrigkeit und fürs gemeine Volk nicht mal 'n paar Kopien zahlen wollen - wo leben manche Herrschaften eigentlich?
09.07.2012
18:56 Uhr

Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.

© 2013 MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK