Kultusministerium bekräftigt Gerichtsurteil : Eltern sparen im kommenden Schuljahr
Eltern von Schulkindern können in Sachsen mit deutlichen Entlastungen bei Ausgaben für Arbeitsmittel rechnen. Als Reaktion auf die jüngste Gerichtsentscheidung zur Lernmittelfreiheit verschickte Kultusministerin Brunhild Kurth an die Schulen eine erste Handlungsempfehlung. Demnach werden mit Beginn des neuen Schuljahres an den Schulen keine Kopierkosten mehr erhoben. Auch Arbeitshefte, die Schulbücher begleiten, sollen demnach kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für die Eltern bedeutet das eine deutliche finanzielle Entlastung. Für die Arbeitshefte mussten sie bisher bis zu 70 Euro im Jahr berappen.
Kosten für Taschenrechner sollen im Rahmen bleiben
Wie Kultusministerin Kurth weiter mitteilte, können Schulbücher weiterhin kostenlos ausgeliehen werden. "Andere Druckerzeugnisse sollen nach der bisherigen Verfahrensweise der jeweiligen Schule angeschafft werden", heißt es in dem Schreiben. Wörterbücher, Textsammlungen, Atlanten und Taschenrechner könnten die Schulen leihweise zur Verfügung stellen, müssten das aber nicht zwingend. Diese Utensilien fielen nicht unter die sogenannte Lernmittelfreiheit, hieß es. Müssen Eltern einen Taschenrechner finanzieren, so soll es nicht das teuerste Modell sein: Die Schulen sind gehalten, ihre Anforderungen an solche Geräte auf für den Unterricht notwendige Funktionen zu beschränken. Für die übrigen Schulmaterialien wie zum Beispiel Schulranzen, Federmappen, Füller, Sportbekleidung, Hefte und Zirkel seien wie bisher die Eltern verantwortlich.
Laut Ministerium werden die Empfehlungen in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden herausgegeben. Damit Schulen und Eltern Rechts- und Planungssicherheit bekommen, würden das Ministerium und die Verbände im Verlauf dieses Jahres weitere Festlegungen treffen. Unklar ist derzeit noch, welche Mehrkosten auf die Kommunen als Schulträger zukommen und wie sie diese im laufenden Haushaltsjahr aufbringen können. Eine Schulleiterin sagte dem MDR, es sei nicht ausgeschlossen, dass es im kommenden Schuljahr keine Arbeitshefte gibt.
Mutter brachte Prozess ins Rollen
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte im April entschieden, dass Schulträger unter anderem für Kopierkosten aufkommen müssen. Das Verfahren war in Gang gekommen, weil sich eine Mutter von zwei Kindern geweigert hatte, Kopierkosten zu zahlen. Nach Ansicht der Richter sind die Kommunen als Träger der Schulen für die Bereitstellung solcher Arbeitsmaterialien zuständig.
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