Prüfbericht des Landesrechnungshofes : Sachsens Kommunen haben Sparpotenzial
Der Sächsische Rechnungshof hat in den Kommunen wieder viele Fälle von Verschwendung aufgedeckt. Der am Dienstag in Dresden vorgestellte zweite Teil des Jahresberichts 2012 listet unter anderem überteuerte Bauten, unerlaubte Fahrten mit Dienstwagen oder unberechtigte Zahlungen von Aufwandsentschädigungen auf.
Kritisch sehen die Rechnungsprüfer die Vergabe von Leistungen. Kleinere öffentliche Aufträge würden in vielen sächsischen Kommunen zu leichtfertig vergeben. Oft gingen sie an heimische Firmen, oft aus Gewohnheit auch immer an die gleiche, heißt es in dem Bericht. Zudem nähmen viele Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder Einfluss auf die Vergabe, die eigentlich allein Sache der Verwaltung sei. Die Folge sei, dass die Kommunen oft keinen Überblick über die Marktpreise hätten und zu viel bezahlten, sagte Rechnungshofdirektor Peter Teichmann. Auch dass Projekte an freiberufliche Planer vergeben würden, sei problematisch. "Die Kommune muss Herr des Verfahrens bleiben", forderte Teichmann. Für die Analyse hatten die Prüfer die Vergabepraxis in 79 Kommunen mit jeweils maximal 10.000 Einwohnern durchleuchtet.
Umstellung auf doppelte Haushaltführung
Insgesamt bescheinigt der Rechnungshof den Kommunen aber einen "verantwortungsbewussten" Umgang mit Finanzen. Auch im bundesweiten Vergleich stünden sie mit ihrer Haushaltsführung gut da. Für die Zukunft rät ihnen Rechnungshofpräsident Karl-Heinz Binus allerdings, mit Blick auf die "rückläufige Finanzausstattung" zu noch mehr Sparsamkeit. Binus warnte die Kommunen zudem davor, in ihren ausgegliederten kommunalen Betrieben "rechtsfreie Räume" entstehen zu lassen. Bereits jetzt fielen 77 Prozent der Verschuldung auf ausgelagerte Bereiche. "In den kommunalen Beteiligungsunternehmen sind mittlerweile mehr Mitarbeiter beschäftigt als im Kernhaushalt der Kommunen. Trotzdem nimmt mehr als die Hälfte der Kommunen ihre Prüfungsbefugnisse bei diesen Unternehmen bisher nicht wahr." Binus bot den Kommunen seine Hilfe bei der Umstellung auf die doppelte Haushaltführung an, die im kommenden Jahr flächendeckend eingeführt werden soll.
Der Rechnungshof hat kein Weisungsrecht, sondern eine beratende Funktion. Kommunen sind deswegen nicht gezwungen, aus den Prüfergebnissen Konsequenzen zu ziehen.
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