Feinstaubgrenzwerte überschritten : Dicke Luft in Sachsens Ballungszentren
In fünf sächsischen Städten sind im vergangenen Jahr die Grenzwerte für Feinstaubbelastung erneut überschritten worden. Wie das Landesamt für Umwelt und Geologie am Dienstag mitteilte, waren die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Görlitz betroffen. Besonders hoch sei die Feinstaubbelastung im vergangenen Jahr zwischen Mitte Februar und Mitte März sowie im November gewesen. In diesen Zeiten hatte es in Sachsen kaum geregnet.
Feinstaubbelastung trotz Umweltzone in Leipzig am höchsten
Während laut Landesamt die Ozonbelastung 2011 kein Problem darstellte – sie wurde nur auf dem Fichtelberg und auf dem Schwartenberg für jeweils eine Stunde überschritten – macht Stickstoffdioxid vor allem den Ballungsräumen zu schaffen. So konnte in allen drei sächsischen Großstädten der Jahresgrenzwert bei Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht eingehalten werden. Der höchste Jahresmittelwert mit 50 Mikrogramm wurde demnach an der Bergstraße in Dresden gemessen. Nur an der Messstelle Lützner Straße in Leipzig sei die Konzentration gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, geht aus dem Bericht hervor. Dort habe es allerdings eine Baustelle und dadurch deutlich weniger Verkehr gegeben. Mit Ende der Bauarbeiten werde auch die Stickstoffdioxidbelastung wieder steigen, prognostiziert das Landesamt.
Bei der Feinstaubbelastung wurden die Grenzwerte in Leipzig am häufigsten überschritten. Trotz der im vergangenen Jahr eingerichteten Umweltzone zeichneten die Messstationen an der Lützner Straße 69 Tage und in Leipzig-Mitte 63 Tage auf, an denen die Grenzwerte überschritten wurden. Laut EU-Verordnung sind maximal 35 Tage pro Jahr zulässig. Andernfalls müssen die betroffenen Städte Maßnahmen zur Luftverbesserung durchsetzen. Das können unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lkw-Fahrverbote oder Umweltzonen sein. Die Referentin für Luftqualität beim Landesumweltamt, Andrea Hausmann, rechnet jedoch mit langfristigen Effekten in der Messestadt.
Kamine und Öfen verschmutzen zunehmend die Luft
Neben den Schadstoffausstoßen von Fahrzeugen und aus der Industrie registrieren die Behörden immer öfter auch Luftverschmutzungen durch reaktivierte Ofenheizungen und Kaminöfen. Deren Anteil an der Feinstaubbelastung beträgt Messungen zufolge zehn bis zwölf Prozent. Häufig würden Müll und zu nasses Holz verbrannt. Das Umweltamt wies darauf hin, dass Holz vor dem Verfeuern mindestens zwei Jahre gelagert werden soll.
In Sachsen überwachen 29 stationäre und zwei mobile Messstationen die Luftqualität. Am Dienstag ist in Dresden zusätzlich eine neue Messstation für ultrafeine Staubpartikel in Betrieb gegangen. Es handele sich um eine von europaweit fünf Stationen im Rahmen des EU-Projektes Ufireg, teilte das Landesamt mit. Ziel sei die Erforschung winziger Teilchen in der Luft und deren Einfluss auf die Gesundheit. Wissenschaftler gehen davon aus, dass die für das menschliche Auge unsichtbaren Partikel tief in die Lunge und den Blutkreislauf eindringen können. Ihre Größe ist 1.000 Mal kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares.
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Überschreitung der Feinstaubbelastung 2011
Dresden
Messstation Bergstraße: 46 Tage
Messstation Dresden-Nord: 42 Tage
Leipzig
Messstation Lützner Str.: 69 Tage
Messstation Leipzig-Mitte: 63 Tage
Chemnitz
Messstation Leipziger Str.: 39 Tage
Zwickau: 53 Tage
Görlitz: 46 Tage
Quelle: Landesamt für Umwelt und Geologie Sachsen
Umweltzonen in Sachsen
In Sachsen gibt es bisher nur in Leipzig eine Umweltzone. Sie gilt seit dem 1. März 2011. Die Umweltzone gilt in etwa 60 Prozent des Stadtgebietes. Dort dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette einfahren.
In Dresden wird eine Umweltzone ebenfalls seit Jahren diskutiert. Durchgesetzt wurde sie bisher nicht. Allerdings setzte die Stadt im November 2011 ein neues Lkw-Fahrverbot in Kraft. An 70 Standorten in der Stadt weisen Schilder darauf hin, dass Lastwagen über 3,5 Tonnen nicht in die betroffenen Zonen fahren dürfen. Im Mai 2011 beschloss der Stadtrat einen Luftreinhalteplan. Dieser umfasst 50 Maßnahmen. Wenn trotz der Maßnahmen bis 2015 die Grenzwerte weiter überschritten werden, muss die Stadt eine Umweltzone ausweisen.
