Urteil : 57.000 Euro Jahrespension für ehemaligen LVB-Chef gerechtfertigt
Die Stadt hat die Pension des früheren Chefs der Leipziger Verkehrsbetriebe zu Recht gekürzt. Das entschied das Landgericht und wies die Klage von Wilhelm Georg Hanss ab. Für die Pensionsvereinbarung gebe es keinen Beschluss des Aufsichtsrates, urteilten die Richter. Der frühere Verkehrsbetriebe-Chef wollte eine Pension von etwa 200.000 Euro pro Jahr gerichtlich durchsetzen. Die Stadt Leipzig hatte diese aber auf 57.000 Euro gekürzt. Die Kürzung gilt rückwirkend zum 01. Januar 2011.
Pensionszahlungen nach Auffassung der LVB nicht angemessen
Im Juni 2011 war der frühere Chef der Leipziger Verkehrsbetriebe unter anderem wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Darauf hin beauftragte Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) die Leipziger Verkehrsbetriebe, die Auswirkungen des damaligen Urteils auf die Pensionszahlungen zu überprüfen. Daraufhin hatten die LVB entschieden, die Bezüge auf rund ein Viertel zu kürzen.
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