Region Leipzig

Urteil : 57.000 Euro Jahrespension für ehemaligen LVB-Chef gerechtfertigt

Die Stadt hat die Pension des früheren Chefs der Leipziger Verkehrsbetriebe zu Recht gekürzt. Das entschied das Landgericht und wies die Klage von Wilhelm Georg Hanss ab. Für die Pensionsvereinbarung gebe es keinen Beschluss des Aufsichtsrates, urteilten die Richter. Der frühere Verkehrsbetriebe-Chef wollte eine Pension von etwa 200.000 Euro pro Jahr gerichtlich durchsetzen. Die Stadt Leipzig hatte diese aber auf 57.000 Euro gekürzt. Die Kürzung gilt rückwirkend zum 01. Januar 2011.

Pensionszahlungen nach Auffassung der LVB nicht angemessen

Im Juni 2011 war der frühere Chef der Leipziger Verkehrsbetriebe unter anderem wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Darauf hin beauftragte Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) die Leipziger Verkehrsbetriebe, die Auswirkungen des damaligen Urteils auf die Pensionszahlungen zu überprüfen. Daraufhin hatten die LVB entschieden, die Bezüge auf rund ein Viertel zu kürzen.

Zuletzt aktualisiert: 09. August 2012, 16:49 Uhr

5. Heinz Faßbender:
@mattotaupa: warum nur verharmlosen Sie ständig die sozialen Ungerechtigkeiten .... so ein Schmarrn und Verkennung der Realitäten....
11.08.2012
10:58 Uhr
4. mattotaupa:
@ Christian Dippmann: warum werden beispiele aus dem öffentlichen dienst immer mit extrembeispielen im bereich hartzIV und nie mit extrembeispielen anderer chefetagen aus der freien wirtschaft (mal die gehälter der manager-kaste diverser banken betrachtet?) verglichen? muß die neiddebatte immer wieder "von unten" bedient werden? aber mal zum thema: hier bekommt ein wegen steuerhinterziehung verurteilter noch ne pension? ehrenhafte entlassung? was muß man anstellen, um als manager unter aberkennung von pensionsansprüchen rauszufliegen (<- bezieht sich auf pleitebanker und öffentlichen dienst)?
10.08.2012
12:38 Uhr
3. mattotaupa:
@herr faßbender: ach mensch ... sie vergleichen wieder mal äpfel mit birnen. das system "beamte" kann nicht direkt mit dem system "angestellte" verglichen werden. für den dienstherrn ist der im aktiven dienst stehende beamte billiger als der arbeitende angestellte, da das für den beamten zu zahlende brutto aufgrund der nichtberechnung von arbeitslosen-, kranken- und rentenversicherung niedriger ausfällt (man könnte hier auch ne kürzung des brutto-entgeltes sehen, die der dienstherr an anderer stelel ausgibt anstatt sie für pensionsansprüche zu sparen). außedem kenne ich rentner die das doppelte des ihrerseits unterstellten betrages allein aus der gesetzlichen rentenversicherung beziehen => nicht nur die einzahlung entscheidet, sondern die höe der einzahlung! aber egal ... 200k jahrespension wollte der steuerhinterzieher? wow. da muß ne oma aber viele pullover stricken. manche leute haben echt jeden kontakt zur realität verloren.
10.08.2012
12:29 Uhr
2. Christian Dippmann:
........bei diesem Betrag kommt man aus dem Staunen nicht mehr heraus. € 4750,-- monatlich, damit muss mancheiner ein ganzes Jahr auskommen, d.h. € 400,-- pro Monat ca. Endlich einmal eine sehr kluge Entscheidung von Amts wegen.
09.08.2012
16:27 Uhr
1. Heinz Faßbender:
Selbst 57.000,- € Pension - ohne Einzahlung - sind doch eine fette Beute, wenn man bedenkt, dass ein Arbeiter trotz jahrelanger Einzahlung mit 800,- € Rente auskommen muss.
09.08.2012
16:24 Uhr

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