Arbeitsgericht Leipzig : Teilerfolg für BMW bei Leiharbeit
BMW darf zunächst 33 Produktionsarbeiter in seinem Werk in Leipzig weiter als Leiharbeiter beschäftigten. Das hat das Leipziger Arbeitsgericht am Mittwoch entschieden. Der Automobilkonzern will alle rund 1.100 Leiharbeiter zu den bisherigen Bedingungen weiter beschäftigen. Dafür braucht er die Zustimmung des Betriebsrats. Dieser lehnte jedoch ab und forderte eine Festanstellung der teilweise schon mehrere Jahre im Leipziger Werk tätigen Leiharbeiter zu Tarifbedingungen. BMW reichte wegen des Neins Klagen ein und bekam jetzt im ersten von insgesamt neun Verfahren recht. In den Verfahren sind die Leiharbeiter jeweils nach Beschäftigungsgruppen eingeteilt. Am Mittwoch ging es zunächst um die Arbeitsverhältnisse der 33 Arbeiter aus dem Produktionsbereich.
Gericht sieht keine sattelfeste Begründung für ein Nein
Das Arbeitsgericht erklärte in diesem ersten Verfahren, der Leipziger BMW-Betriebsrat hätte seine Zustimmung aus mehreren Gründen nicht verweigern dürfen: Zum einen kann er die Benachteiligung der Leiharbeitnehmer nicht anführen, weil er gar nicht für ihre Interessen zuständig ist – das wäre ein Betriebsrat bei der verleihenden Zeitarbeitsfirma. Zum anderen hätte festgestellt werden müssen, dass die Beschäftigung der Leiharbeiter in den vorgesehenen Werksbereichen gegen ein Gesetz verstößt. Das habe der Betriebsrat aber nicht getan, so das Arbeitsgericht.
Betriebsrat will nicht aufgeben
Der DGB Sachsen zeigte sich unzufrieden mit dem Urteil. Vizechef Markus Schlimbach sagte MDR INFO, er habe ein anderes Urteil erwartet und sei sehr enttäuscht. Betriebsratschef Jens Köhler sagte dagegen nach der Verhandlung, man habe mit diesem Ausgang rechnen müssen und erwarte auch bei den restlichen Verfahren kein gegenteiliges Urteil. Deshalb werde überlegt, vor die nächste Instanz - das Landesarbeitsgericht - zu gehen. Außerdem geht es Köhler zufolge dem Betriebsrat um eine Definition, wie lange eine vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung dauern darf. Langjährige Leiharbeiter hätten es verdient, zu den gleichen Konditionen wie Festangestellte beschäftigt zu werden. Deshalb sollten sie übernommen werden. Mit der Auslegung des Begriffs "vorübergehend" hatte sich das Arbeitsgericht aber gar nicht erst beschäftigt, weil dieser seiner Auffassung nach für die Entscheidung keine Rolle spielte.
IG Metall: BMW verletzt EU-Richtline und deutsches Recht
Die IG Metall unterstützt die Sichtweise des Betriebsrats. Der Gewerkschaft zufolge verletzt BMW in Sachen Leiharbeit gleich mehrere Vorgaben. Der IG-Metall-Vizevorsitzende Detlef Wetzel sagte bei MDR INFO, das Unternehmen verstoße zum einen gegen eine EU-Richtlinie. Zum anderen widerspreche die Leiharbeitspraxis bei dem Unternehmen deutschen Gesetzen. So sei Leiharbeit für auftragsreiche Zeiten gedacht. Bei BMW sind einige Beschäftigte aber schon seit bis zu acht Jahren in Leiharbeit tätig: "Das ist eine ziemlich lange Auftragsspitze", meinte Wetzel. Dem Gesetzgeber warf er vor, die Formulierung "vorübergehend" nie richtig definiert zu haben.
Wetzel forderte eine ordentliche Bezahlung und eine sichere Beschäftigung der Mitarbeiter. Bei Leiharbeitern treffe dies nicht zu. Das sei bei BMW ganz ausgeprägt und kein guter Zustand für das Unternehmen sowie die gesellschaftliche Entwicklung. Deshalb wolle man generell klären lassen, ob Leiharbeiter überhaupt, wie bei BMW geplant, dauerhaft beschäftigt werden könnten.
BMW: Leiharbeiter unverzichtbar
Dem Betriebsrat zufolge beschäftigt BMW im Leipziger Werk derzeit etwa 2.700 Stammkräfte. Unternehmenssprecher Jochen Müller spricht von rund 2.800 festangestellten Mitarbeitern. Dazu kommen insgesamt 1.120 Leiharbeiter. Betriebratschef Jens Köhler sagte bei MDR 1 RADIO SACHSEN, dieser Leiharbeiteranteil an der Belegschaft sei wesentlich höher als an den westdeutschen Standorten. Es gehe nicht darum, überhaupt keine Leiharbeit zuzulassen, aber die Verhältnismäßigkeit müsse stimmen.
BMW-Sprecher Müller verteidigte dagegen das Arbeitsmodell in Leipzig. Das Werk könne auf einen "flexiblen Anteil an Zeitarbeitskräften" nicht verzichten: "Es ist unsere unternehmerische Verantwortung, eine Mindestkapazität an Stammkräften einzusetzen und den Bedarf darüber hinaus flexibel handhaben zu können." Müller verwies auf die Schwankungen im Autogeschäft, die mit Zeitarbeitern abgefedert werden könnten.
Gesamtmetall-Chef spricht von Ausnahme bei BMW
Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegießer sieht den hohen Leiharbeiter-Anteil im Leipziger BMW-Werk als Ausnahme. Kannegießer sagte MDR INFO, die Situation in Leipzig sei nicht typisch für die Metall- und Elektroindustrie. Es sei sicher schon bei der Investition für dieses Werk ganz wichtig gewesen, ein hohes Maß an Flexibilität zu haben. "Aber solche besonderen Situationen, die sind nicht typisch." Es gebe auch Unternehmen in einigen Regionen, die hätten überhaupt keine Leiharbeiter. Im Durchschnitt seien es fünf Prozent der Belegschaft. Kannegießer räumte ein, dass aber selbst zum Auffangen von Auftragsspitzen 30 Prozent wie bei BMW Leipzig aus dem Rahmen fielen.
BMW baut in Leipzig verschiedene Modelle der 1er-Reihe und den Geländewagen X1. Derzeit wird das Werk für rund 400 Millionen Euro erweitert: Ab 2013 sollen dort auch die neuen Elektroautos vom Band laufen.
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Zeitarbeit
Leih- oder Zeitarbeit ist auf dem
deutschen Arbeitsmarkt ein wachsender Sektor. Rund drei Prozent aller
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland sind bei
einer der mehr als 17.000 Firmen angestellt, die ihre Leute anderen
Unternehmen überlassen. Die Gehälter der rund 900 000 Leiharbeiter
liegen in den meisten Fällen unterhalb des Niveaus in den Entleihbetrieben. Der Mindeststundenlohn beträgt 7,89 Euro im Westen. Im Osten liegt er bei 7,01 Euro. Etwa jeder dritte Leiharbeiter ist in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie beschäftigt. Nach Erhebungen der IG Metall verdienen Leiharbeiter je nach Ausbildung zwischen 34 und 46 Prozent weniger als der fest angestellte Kollege nebenan.
(Nachrichtenagentur dpa)
EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung (EU-RL 2008/104/EG Art.5)
Die EU hat die Gleichbehandlung der Leiharbeiter im grundsatz geregelt. Die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
der Leiharbeitnehmer während der
Dauer ihrer Überlassung an das entleihende Unternehmen
müssen danach mindestens denjenigen entsprechen, die für sie gelten würden, wenn sie von diesem Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären.
Die wohl wichtigste Ausnahmeregelung findet sich in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie. Danach kann in Tarifverträgen von dem Grundsatz der Gleichbehandlung abgewichen werden.
