Sachsen

Privatfahrten mit Dienstauto? : Streit um Fahrtenbuch von Sachsens Polizeichef

Sachsens Polizeipräsident Bernd Merbitz soll Fahrten mit seinem Dienstwagen unkorrekt abgerechnet haben. Das wirft ihm das Innenministerium vor und fordert deshalb von dem Behördenchef rund 6.000 Euro für angebliche Privatfahrten zurück. Minister Ulbig erklärte, die fehlerhaften Einträge seien bei einer Routinekontrolle der Fahrtenbücher festgestellt worden. Demnach hatte Sachsens oberster Polizist dort mehrmals Touren eingetragen, die er aus Sicht des Innenministeriums als Privatfahrten hätte aufführen müssen. Deshalb sei Merbitz zur Nachzahlung aufgefordert worden.

Merbitz ist sich keiner Schuld bewusst

Der sächsische Landespolizeipräsident Bernd Merbitz
Polizeipräsident Merbitz besteht darauf, seine Fahrten korrekt abgerechnet zu haben.

Der Polizeichef sieht sich allerdings im Recht und wehrt sich gegen den Kostenbescheid. Die fraglichen Fahrten zwischen 2007 und 2009 seien vom damaligen Innenminister Albrecht Buttolo als dienstlich genehmigt gewesen, erklärte Merbitz. Als Beispiel nannte er Reisen von Dresden zur Polizeidienststelle in Leipzig. Bei einem späten Ende eines solchen Termins habe er sich vom Chauffeur nicht zurück nach Dresden bringen lassen, um von dort mit seinem Privatauto wieder zurück in seinen Wohnort Naunhof bei Leipzig zu fahren. Stattdessen habe er sich gleich nach Naunhof bringen lassen. Das seien keine Privatfahrten, meinte der Polizeichef.

Gericht soll "Dienstfahrt" definieren

Der sächsische Innenminister Markus Ulbig
Ininminister Ulbig spricht bei Dienstfahrtenabrechnungen von einem sensiblen Bereich, in dem keine Fehler unterlaufen dürfen.

Als Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Abrechnungen aufkamen, hat Merbitz nach eigener Aussage ein Disziplinarverfahren gegen sich beantragt, das schon wieder eingestellt sei. Minister Ulbig spricht dagegen von einem noch nicht beendeten Verfahren auf Initiative seines Hauses. Wegen des Widerspruchs von Merbitz gegen den Kostenbescheid muss sich nun das Verwaltungsgericht Dresden mit der Sache beschäftigten und klären, was eine dienstliche und was eine private Fahrt ist. Laut sächsischer Verwaltungsvorschrift ist das Benutzen der Dienstwagen außerhalb des Dienstes - dazu gehören auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle - unzulässig. Das gilt auch für private "Umwegfahrten" bei einer Dienstfahrt. Ausnahmen gelten nur für Minister und Staatssekretäre.

Geht der "Wulff-Virus" um?

Sein Verhältnis zum Landespolizeipräsidenten sieht Ulbig trotz des laufenden Verfahrens nicht belastet. Der Streit dürfe auf die tägliche Zusammenarbeit keine Auswirkungen haben. Heftige Kritik kommt dagegen vom SPD-Landtagsabgeordneten Karl Nolle. Er sprach von einem "gemeinen Wulff-Virus, einer präsidialen Selbstbedienungsmentalität" die von Hannover über Berlin nach Sachsen gezogen sei. Einen Landespolizeipräsidenten, der in ein Disziplinarverfahren und strafrechtliche Ermittlungen wegen möglicher Vorteilsnahme und Untreue verstrickt sei, könne er sich kaum vorstellen, erklärte der SPD-Politiker.

Zuletzt aktualisiert: 22. Februar 2012, 12:18 Uhr

1. Heinz Faßbender:
Auch die Polizei muss kontrolliert werden - und das ist auch gut so...
22.02.2012
09:37 Uhr

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