Sachsen

Sonderausstellung in Dresden : Militärmuseum widmet sich Wehrmachtsurteilen

Im Militärhistorischen Museum Dresden ist eine Sonderausstellung über Unrecht in der NS-Zeit zu sehen. Unter dem Titel "Was damals Recht war - Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht stehen Soldaten und Zivilisten im Mittelpunkt, die von der Wehrmachtjustiz zu schweren Strafen oder zum Tode verurteilt wurden. Die Wanderausstellung ist ein Projekt der Stiftung Denkmal für ermordete Juden und machte seit 2007 in mehr als 20 Städten Station. Mit dem Aufbau im Dresdner Militärhistorischen Museum wird sie erstmals von der Bundeswehr gezeigt. Am Ort eines früheren Kriegsgerichtes bekommt sie in Dresden damit eine ganz besondere Bedeutung.

Bildergalerie: Sonderausstellung "Was damals Recht war ..."

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Mit der Ausstellung "Was damals Recht war ..." gibt das Militärhistorische Museum Dresden Einblick in ein bisher wenig beleuchtetes Kapitel der Wehrmacht. [Bilder]


Deserteure nicht immer politische Helden

Nach Angaben  von Projektleiter Ulrich Baumann wurden in der NS-Zeit 30.000 Menschen nach Urteilen der Wehrmachtsjustiz hingerichtet, zu Haft verurteilt oder in Strafeinheiten eingesetzt. Darunter waren rund 15.000 Deserteure. Mit der Schau solle auch ein Anstoß zum Gedenken jenseits der bisherigen Geschichtsdarstellung gegeben werden. Seien Wehrmachtsdeserteure in den 1980er- Jahren in der Bundesrepublik und der DDR zusehends als politische Helden verkörpert worden, breche die Schau mit dieser Darstellung. Oftmals steckten einfache, menschliche Geschichten hinter der Fahnenflucht, sagte Baumann. "Die Ausstellung hat in den vergangenen fünf Jahren nicht unbedingt Diskussionen ausgelöst. Aber die Besucher haben doch über das Thema nachgedacht."



Biografische Porträts erzählen die Schicksale von Deserteuren, aber auch von Richtern, die Unrechtsurteile fällten oder sich den Vorgaben des Hitler-Regimes nicht beugten. Zudem wird die Geschichte der deutschen Militärjustiz näher beleuchtet. Die Schau macht deutlich, mit welcher Willkür Urteile gesprochen wurden. Gezeigt wird aber auch, wie sich Schicksale wenden konnten, wenn der Richter nicht die vorgeschriebene Linie fuhr.

Zuletzt aktualisiert: 21. Juni 2012, 22:24 Uhr

4. Hans:
Bei allen Schrecken damaliger Zeit - keiner aus Politiker kam damals auf Idee, Orgelbau wegen Blei in Orgelpfeifen zu verbieten. Heutige EU-Politiker machen solche Idiotensachen.
23.06.2012
01:59 Uhr
3. Agnes:
Die Ausstellung kann ja erst stattfinden, seit alle beteiligten Richter ihre Nachkriegskarrieren erfolgreich abgeschlossen haben und sich nicht mehr in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen können. Der Spruch "Was damals Recht war ..." und der weitergeht mit "... kann heute nicht Unrecht sein" stammt vom einstigen Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger, einem ehemaligen NS-Militärrichter, der mindestens vier Todesurteile beantragt oder gefällt hatte. Bis zu seinem Tod 2007 war er regelmäßig Mitglied der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Horst Köhler war der letzte, der seine stimme hatte. Gauck hätte sie sicher auch nicht ausgeschlagen. Man stelle sich den Rummel vor, wenn die Linke einen ehemaligen DDR-Richter, der ein Todesurteil gefällt hat, in die Bundesversammlung entsandt hätte.
21.06.2012
15:16 Uhr
2. Heinz Faßbender:
@Redaktion - das was heute ist, mit damals zu vergleichen, kann doch nicht unzulässig sein. Einige [...] werden sich die damalige Stellungnahme - was damals Recht (Nationalsozialisten) war, kann heute kein Unrecht sein - des NS- Marienrichters und BW - Ministerpräsidenten Filbinger zu seinen Todesstrafen, gegen Deserteure, kurz vor Kriegende, auch heute noch verinnerlicht haben. Teile des Kommentars wurden wegen einer Unterstellung gelöscht. Online-Redaktion
21.06.2012
13:00 Uhr
1. Heinz Faßbender:
Es wird auch die Zeit kommen, da die Unrechturteile aus dieser Zeit und [...] für blankes Entsetzen führen werden. Die Deserteure von damals sind heute die Andersdenkenden und kritischen Bürger in diesem Lande denen wie früher zur NS – Zeit [...]nachgestellt wird. Teile des Kommentars wurden wegen einer unzulässigen Gleichsetzung gelöscht. Online-Redaktion
21.06.2012
11:15 Uhr

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